EU-Recht - 3. Februar 2021

EU-Kommission ruft zu Feedback für den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021 auf

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.02.2021

Die Europäische Kommission hat am 02.02.2021 eine gezielte Konsultation gestartet, um für den zweiten jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht die Interessengruppen um Informationen über Entwicklungen bei der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten und in der Union zu bitten. Ziel der Konsultation ist es, die Bewertung der Kommission mit sachlichen Informationen über die Entwicklungen vor Ort zu unterfüttern.

In der letzten Ausgabe des Rechtsstaatlichkeitsberichts hatte die Kommission erfolgreich eine erste gezielte Konsultation der Interessengruppen durchgeführt, bei der über 200 Interessengruppen schriftliche Beiträge lieferten. Dazu gehörten EU-Agenturen, nationale und europäische Organisationen der Zivilgesellschaft und Berufsverbände. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht ist das Herzstück des neuen umfassenden Europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, ein präventives Instrument, das die Rechtsstaatlichkeit fördern und verhindern soll, dass Herausforderungen entstehen oder sich verschlechtern.

Der erste Rechtsstaatlichkeitsbericht wurde am 30. September 2020 veröffentlicht, als eine der Schlüsselinitiativen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2020. Die Konsultation ist bis zum 8. März 2021 online verfügbar.

Quelle: EU-Kommission