EU-Recht - 4. Januar 2022

EU-Kommission präsentiert Supervisory Data Strategy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 04.01.2022

Am 15.12.2021 hat die EU-Kommission die Supervisory Data Strategy veröffentlicht, die den Weg zur Verbesserung und Modernisierung der Finanzberichterstattung ebnen soll.

Finanzinstitute und andere auf den Finanzmärkten tätige Unternehmen müssen eine Vielzahl von Daten über ihre finanzielle Lage und ihre Tätigkeiten melden. Die Kommission stellt fest, dass die derzeitigen Meldepflichten im Unionsrecht notwendig und wirksam seien, um die Aufsichtsbehörden mit relevanten Daten zu versorgen. Jedoch konstatiert sie, dass die Art und Weise, in der die Meldepflichten definiert und die Daten erhoben werden, ineffizient seien. Digitale Technologien könnten den Meldeaufwand erheblich verringern und es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, Erkenntnisse aus den gemeldeten Daten effektiver und effizienter zu gewinnen.

Die von der Kommission vorgeschlagene Strategie umfasst vier Säulen:

  • Verbesserung der Konsistenz und Standardisierung der gemeldeten Daten. Hierzu soll bis 2024 ein Glossar geschaffen werden, welches eine Übersicht über die Meldepflichten im Finanzsektor geben sowie zur Klärung und Straffung der verwendeten Rechtsbegriffe beitragen soll. Darüber hinaus strebt die Kommission an, die Rechtsträger-Kennung (LEI) weiter auszubauen. Bis 2023 soll ein Bericht darüber vorgelegt werden, ob die LEI für ein breiteres Spektrum von juristischen Personen in der EU verbindlich vorgeschrieben werden soll.
  • Erleichterung des Austauschs und der Weiterverwendung gemeldeter Daten zwischen den Aufsichtsbehörden durch Beseitigung rechtlicher und technischer Hindernisse zur Vermeidung doppelter Datenabfragen.
  • Bessere Ausgestaltung der Berichtspflichten durch die Entwicklung von Leitlinien für den Finanzsektor bis Ende 2022.
  • Förderung des Einsatzes moderner Technologien in der Berichterstattung. Die Kommission will die Entwicklung neuartiger technischer Lösungen (SupTech, RegTech, DLT) für die Berichterstattung fördern, von denen insbesondere kleinere Unternehmen profitieren könnten. Bis 2024 soll hierzu ein Bericht mit Best Practices veröffentlicht werden. In ihrem Fortschrittsbericht 2023 will die Kommission die Machbarkeit der Veröffentlichung aufsichtsrechtlicher Meldepflichten in maschinenlesbarer Form bewerten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel