COVID-19 - 16. März 2020

EU-Kommission präsentiert koordinierte Maßnahmen für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 13.03.2020

COVID-19 hat mit Infektionen in allen Mitgliedstaaten eine schwere gesundheitliche Notlage für alle Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaften und Volkswirtschaften bewirkt. COVID-19 ist gleichzeitig ein großer wirtschaftlicher Schock für die EU. Die Kommission präsentierte deshalb am 13.03.2020 EU-weit koordinierte Sofortmaßnahmen zur Abfederung der sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Die Kommission wird alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um die Folgen der Pandemie abzufedern, insbesondere:

  • Sicherstellung der notwendigen Versorgung unserer Gesundheitssysteme, ohne den Binnenmarkt noch die Wertschöpfungsketten zu gefährden;
  • Unterstützung der Menschen, damit Einkommen und Arbeitsplätze nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden und die Krise keine dauerhaften Folgen hinterlässt;
  • Unterstützung von Unternehmen und Gewährleistung der Liquidität des Finanzsektors im Interesse einer weiteren Unterstützung der Wirtschaft und
  • Beförderung eines entschlossenen und abgestimmten Handelns der Mitgliedstaaten durch volle Ausschöpfung der Flexibilität unserer Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen und für den Stabilitäts- und Wachstumspakt.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: „Die Coronavirus-Pandemie stellt uns alle auf eine harte Probe. Die ist nicht nur eine beispiellose Herausforderung für unsere Gesundheitssysteme, sondern auch ein großer Schock für unsere Volkswirtschaften. Das heute angekündigte umfangreiche Paket wirtschaftlicher Maßnahmen stellt auf die aktuelle Lage ab. Wir sind bereit, mehr zu tun, wenn sich die Lage ändert. Wir werden alle notwendigen Schritte treffen, um die europäischen Bürger und die europäische Wirtschaft zu unterstützen.“

Flexibilität im Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen

Die finanzpolitische Reaktion auf das Coronavirus wird überwiegend aus den nationalen Haushalten der einzelnen Mitgliedstaaten finanziert werden. Mit den EU-Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten rasche und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU, zu unterstützen, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit den bestehenden EU-Vorschriften umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen konzipieren. Sie können beschließen, Lohnzuschüsse zu gewähren oder die Zahlung von Körperschaft- und Umsatzsteuern oder Sozialbeiträgen auszusetzen. Ferner können sie den Verbrauchern direkte finanzielle Unterstützung gewähren, z. B. für stornierte Dienstleistungen oder Tickets, die von den betreffenden Unternehmen nicht erstattet werden. Die EU-Beihilfevorschriften ermöglichen es den Mitgliedstaaten auch, Unternehmen zu unterstützen, die mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben und dringend Rettungsbeihilfen benötigen. Nach Artikel 107 Abs. 2 Buchst. b AEUV können die Mitgliedstaaten Unternehmen für durch außergewöhnliche Ereignisse entstandene Schäden einen Ausgleich gewähren und auf dieser Grundlage auch Maßnahmen für die Luftfahrt und den Tourismus durchführen.

Die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs in Italien sind so gravierend, dass die Anwendung von Artikel 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV gerechtfertigt ist. Dies ermöglicht es der Kommission, zusätzliche nationale Unterstützungsmaßnahmen zu genehmigen, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben.

Die Kommission wird die Anwendung von Artikel 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV bei anderen Mitgliedstaaten nach einem ähnlichen Ansatz bewerten. Die Kommission erarbeitet einen speziellen rechtlichen Rahmen, der sich auf Artikel 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV stützen und bei Bedarf angenommen werden soll.

Die Kommission ist bereit, mit allen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, damit nationale Unterstützungsmaßahmen zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs rechtzeitig ergriffen werden können.

Flexibilität im europäischen fiskalpolitischen Rahmen

Die Kommission wird dem Rat vorschlagen, die im fiskalpolitischen Rahmen der EU gebotene Flexibilität umfassend anzuwenden, damit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus-Ausbruchs und zur Abfederung seiner negativen sozioökonomischen Auswirkungen durchführen können.

Erstens ist die Kommission der Auffassung, dass die COVID-19-Pandemie als „außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle der Regierung entzieht“, anzusehen ist. Auf dieser Grundlage können außergewöhnliche Ausgaben zur Eindämmung des COVID-19-Ausbruchs (z. B. Ausgaben im Gesundheitswesen und für gezielte Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer) gedeckt werden.

Zweitens wird die Kommission empfehlen, die fiskalpolitischen Anstrengungen anzupassen, die die Mitgliedstaaten im Falle eines negativen Wachstums oder eines starken Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit unternehmen müssen.

Schließlich ist die Kommission bereit, dem Rat vorzuschlagen, die allgemeine Ausweichklausel zu aktivieren, um eine umfassendere fiskalpolitische Unterstützung bereitzustellen. Durch diese Klausel würde in Zusammenarbeit mit dem Rat die von ihm empfohlene Haushaltsanpassung im Falle eines schweren Konjunkturabschwungs im Euro-Währungsgebiet oder in der gesamten Union ausgesetzt.

Die Solidarität im Binnenmarkt sichern

Nur mit Solidarität und einem europaweit abgestimmten Vorgehen werden wir in der Lage sein, diese gesundheitliche Notlage effektiv zu bewältigen. Solidarität ist in dieser Krise von entscheidender Bedeutung, insbesondere um sicherzustellen, dass wichtige Güter, die zur Minderung der Gesundheitsrisiken erforderlich sind, alle Bedürftigen erreichen können. Es ist von entscheidender Bedeutung, gemeinsam zu handeln, um die Herstellung, Lagerung, Verfügbarkeit und rationelle Verwendung medizinischer Schutzausrüstungen und Arzneimittel in der EU offen und transparent zu gewährleisten, anstatt einseitige Maßnahmen zu ergreifen, die den freien Verkehr von grundlegenden Gesundheitsgütern einschränken.

Die Kommission unternimmt daher alle erforderlichen Schritte, um eine angemessene Versorgung mit Schutzausrüstungen in ganz Europa zu gewährleisten, unter anderem durch Beratung der Mitgliedstaaten bei der Einführung adäquater Kontrollmechanismen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, durch Einleitung eines beschleunigten gemeinsamen Vergabeverfahrens für diese Güter und mit einer Empfehlung zu Schutzausrüstungen ohne CE-Zeichen.

Der COVID-19-Ausbruch hat auch erhebliche Auswirkungen auf unsere Verkehrssysteme, da die europäischen Lieferketten über ein extensives Netz von Güterverkehrsdiensten auf der Straße, Schiene, auf See und in der Luft eng miteinander verbunden sind. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um den Transport wichtiger Güter über die Landesgrenzen hinweg sicherzustellen. Die internationale und die europäische Luftfahrtindustrie sind besonders betroffen. Wie Kommissionspräsidentin von der Leyen bereits am 10. März angekündigt hat, schlägt die Kommission zur Abfederung der wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Ausbruchs gezielte rechtliche Maßnahmen vor, um Fluggesellschaften vorübergehend von ihrer Verpflichtung zu entbinden, in einem bestimmten Zeitraum mindestens 80 % ihrer Flughafenzeitnischen zu nutzen, um sie im Folgejahr weiter nutzen zu können („use-it-or-lose-it“).

Schließlich arbeitet die Kommission auch mit den Mitgliedstaaten, internationalen Behörden und wichtigen Berufsverbänden der EU zusammen, um die Auswirkungen der Krise auf den Tourismussektor zu verfolgen und Unterstützungsmaßnahmen zu koordinieren.

Mobilisierung des EU-Haushalts

Um die besonders hart getroffenen KMU unverzüglich zu entlasten, wird der EU-Haushalt seine bestehenden Instrumente einsetzen, um diese Unternehmen mit Liquidität zu unterstützen und so die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zu ergänzen. In den kommenden Wochen werden 1 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt, um Banken zu motivieren, Kredite an KMU und Midcap-Unternehmen zu vergeben. Mindestens 100 000 europäische KMU und kleinere Midcap-Unternehmen werden auf diese Weise mit etwa 8 Mrd. Euro finanziell unterstützt. Schuldner, die durch die Krise besonders belastet sind, erhalten zudem einen Zahlungsaufschub.

Abmilderung der Auswirkungen auf die Beschäftigung

Wir müssen die Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen schützen, um dauerhafte Auswirkungen zu vermeiden. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen und insbesondere Kurzarbeits-, Fortbildungs- und Umschulungsprogramme zu fördern, die sich in der Vergangenheit als wirksam erwiesen haben.

Darüber hinaus wird die Kommission die Ausarbeitung des Legislativvorschlags für eine europäische Arbeitslosenrückversicherung beschleunigen, mit der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Qualifikationen unterstützt werden sollen.

Darüber hinaus wird die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise die Mobilisierung des Europäischen Sozialfonds erleichtern, der auf die Unterstützung der Beschäftigten und der Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist.

Zur Unterstützung von entlassenen Arbeitnehmern und Selbständigen könnte auf der Grundlage der jetzigen und der künftigen Verordnung auch der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung eingesetzt werden. Hierfür stehen 2020 bis zu 179 Mio. Euro zur Verfügung.

Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise

Im Rahmen dieser neuen Initiative schlägt die Kommission vor, 37 Mrd. Euro aus dem Bereich Kohäsionspolitik für die Bekämpfung der Corona-Krise bereitzustellen. Hierzu schlägt die Kommission vor, in diesem Jahr von ihrer Verpflichtung abzusehen, von den Mitgliedstaaten die Rückzahlung nicht ausgegebener Vorfinanzierungen an die Strukturfonds zu verlangen. Dies entspricht 8 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt, die die Mitgliedstaaten nutzen können, um die Strukturfondsmittel in der gesamten EU um 29 Mrd. Euro aufzustocken. Dies wird den Investitionsbetrag im Jahr 2020 effektiv erhöhen und dazu beitragen, dass die bisher nicht zugewiesenen Mittel der Kohäsionspolitik in Höhe von 28 Mrd. Euro im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme 2014-2020 vorgezogen werden. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, diesen Vorschlag rasch zu billigen, damit er innerhalb der nächsten zwei Wochen angenommen werden kann.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich des Solidaritätsfonds der Europäischen Union auf gesundheitliche Notlagen auszuweiten, damit der Fonds bei Bedarf für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten eingesetzt werden kann. Hierfür stehen 2020 bis zu 800 Mio. Euro zur Verfügung.

Fachliteratur und -Seminare zum Thema „Kurzarbeit“

In Kürze verfügbar:

  • Kompaktwissen für Berater „Stundung, Erlass und Vollstreckungsaufschub“, Art.-Nr. 35732
  • Mandanten-Info „Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise“, Art.-Nr. 32424