EU-Recht - 10. März 2023

EU-Kommission nimmt überarbeiteten Beihilferahmen für Transformationstechnologien an

BMWK, Pressemitteilung vom 09.03.2023

Mehr Förderung für grüne Technologien möglich

Die Europäische Kommission hat am 09.03.2023 im Kontext ihres am 1. Februar vorgestellten „Green Deal Industrial Plan“ den beihilferechtlichen „Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ (Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF)) angenommen. Die neuen Beihilferegeln sollen dazu dienen, den Rahmen für die staatliche Förderung des grünen Wandels zu verbessern, insbesondere durch erleichterte Förderbedingungen für Investitionen im Bereich der Transformationstechnologien.

Dazu Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die neuen Beihilferegeln stellen die Weichen für mehr Investitionen in grüne Technologien in Europa. Das ist ein sehr wichtiger Schritt. Konkret können wir gezielt die Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseuren fördern und das deutlich umfassender als bislang. Damit können wir schneller mehr Klimaschutz erreichen und strategische und technologische Souveränität der EU stärken. Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz gehen so Hand in Hand.“

Vorgesehen sind im TCTF Vereinfachungen für den Ausbau erneuerbarer Energien, für die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse sowie für Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer emissionsfreien Wirtschaft strategisch und technologisch bedeutsam sind (z. B. die Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, Carbon Capture and Utilization (CCU) / Carbon Capture and Storage (CCS) und damit verbundene kritische Rohstoffe). Besondere Anreize bestehen für Investitionen in Transformationstechnologien in strukturschwachen Regionen. Damit wird ein echter europäischer Mehrwert generiert. Es wird in diesem Bereich möglich sein, Beihilfen bis zur Höhe von vergleichbaren Beihilfen in Drittstaaten zu gewähren. So kann verhindert werden, dass strategisch wichtige Sektoren aus Deutschland und aus der EU in andere Staaten abwandern. Die Bewilligung entsprechender Maßnahmen ist nunmehr bis Ende 2025 möglich, die Maßnahmen selbst können jedoch noch weiter in die Zukunft reichen.

Eine entsprechende Flexibilisierung des Beihilferechts hatte die Kommission als Teil ihrer Mitteilung „Industrieplan zum Grünen Deal“ vom 1. Februar angekündigt. Der Europäische Rat hat sich am 9. Februar ebenfalls für einfachere, schnellere und berechenbarere Beihilfeverfahren sowie für eine gezielte, vorübergehende und verhältnismäßige Unterstützung in jenen Sektoren ausgesprochen, die für den grünen Wandel von strategischer Bedeutung sind und auf die sich ausländische Subventionen oder hohe Energiepreise nachteilig auswirken.

Mit dem am 09.03.2023 verabschiedeten TCTF ändert die Kommission zum dritten Mal ihren im Zuge des Kriegs in der Ukraine erstmals im Frühjahr 2022 vorgelegten beihilferechtlichen Befristeten Krisenrahmen (Temporary Crisis Framework (TCF)) und erweitert ihn um ein Kapitel zur Transformation.

Der TCTF stellt den beihilferechtlichen Rahmen dar, den die Mitgliedstaaten bei der künftigen Ausgestaltung ihrer Fördermaßnahmen nutzen können. Diese Maßnahmen müssen anschließend von der Kommission noch beihilferechtlich genehmigt werden.

Quelle: BMWK