EU-Recht - 31. März 2021

EU-Kommission leitet Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ein

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 30.03.2021

Die EU-Kommission hatte in ihrer Strategie zur Renovierungswelle angekündigt, die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) zu überarbeiten. Ziel ist es, die Renovierungsquoten zu erhöhen und einen Beitrag zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der EU zu leisten. Nun hat sie eine bis zum 22.06.2021 andauernde Konsultation dazu veröffentlicht und bittet die breite Öffentlichkeit um Feedback.

Die Ergebnisse werden in den Überarbeitungsvorschlag der Richtlinie einfließen, der bis Ende des Jahres vorgelegt werden soll. Wie bereits in der Mitteilung zur Renovierungswelle aufgeführt, werden dabei u. a. folgende Aspekte im Vordergrund stehen:

  • schrittweise Einführung verbindlicher Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aller Art (öffentliche und private),
  • Überarbeitung des Rahmens für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz,
  • Einführung von Gebäuderenovierungspässen,
  • Einführung eines Standards für „umfassende Renovierungen“ im Zusammenhang mit Finanzierungen und Zielvorgaben für die Dekarbonisierung von Gebäuden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel