Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen - 6. Juli 2021

EU-Kommission legt Vorschläge für nachhaltiges Finanzsystem vor

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.07.2021

Die EU-Kommission will das Finanzsystem der EU nachhaltiger gestalten und hat dazu am 6. Juli 2021 eine neue Strategie mit sechs umfassenden Vorschlägen vorgelegt. Die Strategie sei entscheidend für die Mobilisierung von Finanzmitteln aus privaten Quellen, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis. „Mit ihnen wollen wir unsere Klimaziele erreichen und andere ökologische Herausforderungen meistern. Wir wollen auch nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen schaffen. Wir werden dabei mit unseren internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Zusammenarbeit im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens zu vertiefen, da globale Herausforderungen globales Handeln erfordern.“ Außerdem hat die EU-Kommission heute einen Vorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen unterbreitet sowie neue Vorschriften zu klaren und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen für Anleger, um Grünfärberei („greenwashing“) zu verhindern.

„Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, müssen wir uns kontinuierlich bemühen, mehr Geld in die nachhaltige Wirtschaft zu lenken. Es sind erhebliche Investitionen erforderlich, um die Wirtschaft umweltfreundlich zu gestalten und eine integrativere Gesellschaft zu schaffen, in der jeder seinen Beitrag leisten kann. Wir müssen die weltweite Zusammenarbeit in Klima- und Umweltfragen intensivieren, da die EU den Klimawandel nicht allein bekämpfen kann – globale Koordinierung und globales Handeln sind von entscheidender Bedeutung“, ergänzte Mairead McGuinness, die für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin.

Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen – Sechs Maßnahmenpakete:

  1. Erweiterung des bestehenden Instrumentariums für ein nachhaltiges Finanzwesen, um den Zugang zu Finanzmitteln für den Übergang zu erleichtern
  2. Bessere Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Verbrauchern mithilfe der richtigen Instrumente und Anreize für den Zugang zu Finanzmitteln für den Übergang
  3. Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Wirtschafts- und Finanzsystems gegenüber Tragfähigkeitsrisiken
  4. Steigerung des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit
  5. Gewährleistung der Integrität des Finanzsystems der EU und Überwachung seines geordneten Übergangs zur Nachhaltigkeit
  6. Entwicklung internationaler Initiativen und Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen und Unterstützung für die Partnerländer der EU

Die Kommission wird bis Ende 2023 über die Durchführung der Strategie Bericht erstatten und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um ein nachhaltiges Finanzwesen aktiv unterstützen.

Ein EU-Standard für grüne Anleihen

Die Kommission hat heute außerdem eine Verordnung über einen freiwilligen EU-Standard für grüne Anleihen vorgeschlagen. Durch diesen Vorschlag wird ein qualitativ hochwertiger freiwilliger Standard geschaffen, der allen (privaten und staatlichen) Emittenten zur Verfügung steht und zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen beitragen kann.

Grüne Anleihen werden bereits zur Beschaffung von Finanzmitteln in Sektoren wie der Energieerzeugung und -verteilung, des ressourceneffizienten Wohnens und der Infrastruktur für CO2-armen Verkehr eingesetzt.

Auch seitens der Investoren besteht hohe Nachfrage nach solchen Anleihen. Der Markt für grüne Anleihen birgt jedoch noch Potenzial für die Verfolgung ehrgeizigerer Umweltziele in noch größerem Maßstab.

Mit dem EU-Standard für grüne Anleihen wird ein „Goldstandard“ dafür festgelegt, wie Unternehmen und Behörden grüne Anleihen für die Beschaffung von Finanzmitteln auf den Kapitalmärkten einsetzen können, um ambitionierte Investitionen zu finanzieren. Dabei sind strenge Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen, und die Investoren müssen vor sogenannter Grünfärberei (Greenwashing) geschützt werden.

Im Einzelnen:

Den Emittenten grüner Anleihen wird ein robustes Instrument zur Verfügung stehen, mit dem sie nachweisen können, dass sie grüne Projekte im Einklang mit der EU-Taxonomie finanzieren.
Investoren, die die Anleihen kaufen, können leichter erkennen, ob ihre Investitionen nachhaltig sind, wodurch das Risiko der Grünfärberei reduziert wird.

Der neue EU-Standard für grüne Anleihen wird jedem Emittenten grüner Anleihen offen stehen, auch solchen, die außerhalb der EU ansässig sind. Der vorgeschlagene Rahmen umfasst vier Schlüsselanforderungen:

  • Die durch die Anleihe mobilisierten Mittel sollten vollständig für Projekte eingesetzt werden, die der EU-Taxonomie entsprechen.
  • Durch detaillierte Berichtspflichten muss vollständige Transparenz darüber herrschen, wie die Erlöse aus der Anleihe verwendet werden.
  • Alle grünen Anleihen nach dem EU-Standard müssen extern geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Verordnung eingehalten wird und die finanzierten Projekte der Taxonomie entsprechen. Für staatliche Emittenten ist hier eine spezifische, begrenzte Flexibilitätsregelung vorgesehen.
  • Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten von grünen Anleihen nach dem EU-Standard erbringen, müssen bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registriert sein und von ihr beaufsichtigt werden. Dadurch wird die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Dienstleistungen und Prüfungen zum Schutz der Investoren und zur Wahrung der Marktintegrität gewährleistet. Für staatliche Emittenten ist hier eine spezifische, begrenzte Flexibilitätsregelung vorgesehen.

Kernziel ist es, einen neuen „Goldstandard“ für grüne Anleihen zu schaffen, mit dem andere Standards verglichen werden können und an den diese möglicherweise angeglichen werden. Mit diesem Standard sollen Bedenken in Bezug auf Grünfärberei und den Schutz der Marktintegrität ausgeräumt werden, damit die Finanzierung legitimer Umweltprojekte gesichert ist. Nach der heutigen Verabschiedung des Kommissionsvorschlags wird dieser im Rahmen des Mitgesetzgebungsverfahrens dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Nachhaltiges Finanzwesen und EU-Taxonomie

Die Europäische Kommission hat heute überdies den delegierten Rechtsakt zur Ergänzung von Artikel 8 der Taxonomieverordnung angenommen, wonach Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen Anlegern Informationen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Vermögenswerte und wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Verfügung stellen müssen. Märkte und Investoren benötigen klare und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen, um Grünfärberei zu verhindern.

Im nun delegierten Rechtsakt ist festgelegt, welche Informationen über den der EU-Taxonomie entsprechenden Anteil ihrer Geschäfts-, Investitions- oder Anleihetätigkeit große Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen nach welcher Methodik in welcher Form offenzulegen haben.

Nicht-Finanzunternehmen werden den Anteil ihres Umsatzes sowie ihrer Investitions- und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Definition in der Taxonomie-Verordnung und dem am 4. Juni 2021 förmlich verabschiedeten delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie sowie künftigen delegierten Rechtsakten zu anderen Umweltzielen offenlegen müssen. Finanzinstitute, insbesondere große Banken, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen und Versicherungs-/Rückversicherungsunternehmen, müssen den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten an den gesamten Vermögenswerten, die sie finanzieren oder in die sie investieren, angeben.

Der delegierte Rechtsakt wird dem Europäischen Parlament und dem Rat für einen viermonatigen Zeitraum, der einmal um zwei Monate verlängert werden kann, zur Prüfung vorgelegt.

Hintergrund

Der Europäische Grüne Deal zeigt auf, dass für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und zum Erreichen der ökologischen Nachhaltigkeitsziele der Union erhebliche Investitionen in allen Wirtschaftssektoren notwendig sind. Ein großer Teil dieser Finanzströme wird vom privaten Sektor kommen müssen.

Um diese Investitionslücke zu schließen, müssen private Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltigere Investitionen umgelenkt und der europäische Finanzrahmen völlig neu durchdacht werden. Insbesondere wurde durch den europäischen Grünen Deal deutlich, dass ökologisch nachhaltige Investitionen für Investoren und Unternehmen leichter erkennbar sein sollten und ihre Glaubwürdigkeit gewährleistet sein sollte.

Mit den Vorschlägen unternimmt die EU einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung der Ziele des Grünen Deals, indem sie für einen umfassenden Ansatz bei der Finanzierung des grünen Wandels sorgt.

Quelle: EU-Kommission