Geldwäschebekämpfung - 9. August 2021

EU-Kommission: Konsultation zu öffentlich-privaten Partnerschaften bei der Geldwäschebekämpfung

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.08.2021

Die EU-Kommission hatte in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung der Geldwäsche aus Mai 2020 angekündigt, die Rolle öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) fördern zu wollen. Ziel ist es, u. a. den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, zentralen Meldestellen und dem privaten Sektor zu verbessern. Nun hat sie eine bis 02.11.2021 andauernde Konsultation eingeleitet und bittet insbesondere um Feedback von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie von Unternehmen und Dienstleistern, die den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen. Sie will u.a. Informationen einholen zu:

  • den Arten öffentlich-privater Partnerschaften, die derzeit in der EU im diesem Bereich tätig sind,
  • den beteiligten Behörden (z. B. FIU, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden) und teilnehmenden privaten Einrichtungen,
  • der Art der mit diesen Partnerschaften ausgetauschten Information und zu den Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte,
  • Verfahren, die eingerichtet wurden, um die Wirksamkeit und den Erfolg von ÖPPs zu messen,
  • Auswirkungen, Vorteilen und Mehrwerten der verschiedenen ÖPPs bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • möglichen Hindernissen beim Informationsaustausch.

Die Ergebnisse der Konsultation sollen in Leitlinien für die Nutzung öffentlich-privater Partnerschaften und Leitlinien für bewährte Praktiken einfließen, die voraussichtlich im vierten Quartal 2021 veröffentlicht werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel