EU-Recht - 22. November 2021

EU-Kommission holt Stellungnahmen zur geplanten Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für den Breitbandausbau ein

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.11.2021

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2021 eine gezielte öffentliche Konsultation eingeleitet und alle Interessenträger aufgefordert, zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze (im Folgenden „Breitbandleitlinien“) Stellung zu nehmen. Alle Interessenträger können bis zum 11. Februar 2022 an der öffentlichen Konsultation teilnehmen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Alle Interessenträger sind nun eingeladen, zu den von uns vorgeschlagenen gezielten Änderungen der Breitbandleitlinien Stellung zu nehmen. Wir wollen es für die Mitgliedstaaten einfacher machen, den Ausbau von Breitbandnetzen, einschließlich Gigabit- und 5G-Netzen, zu fördern. Aber es geht auch darum, die Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, wenn der Markt keine Ergebnisse liefert.“

Die Breitbandleitlinien sollen den Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen in Gebieten mit unzureichender Netzanbindung (z. B. abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten) in der EU erleichtern. Wenn für kommerzielle Betreiber keine Investitionsanreize bestehen, können die Mitgliedstaaten nach den Leitlinien unter bestimmten Voraussetzungen moderne Infrastrukturen fördern, die hochwertige und erschwingliche Konnektivitätsdienste für Endnutzer bereitstellen und die digitale Kluft verringern. Mit Blick auf den Schutz privater Investitionen sind öffentliche Eingriffe jedoch untersagt, wenn private Betreiber investieren. Der faire Wettbewerb zwischen den Betreibern soll durch wettbewerbliche Auswahlverfahren, Technologieneutralität und Anforderungen bezüglich des offenen Zugangs gefördert werden.

Die Kommission hat eine Evaluierung der derzeitigen Breitbandleitlinien vorgenommen. Dabei stellte sie fest, dass die geltenden Leitlinien gut funktionieren, im Großen und Ganzen ihren Zweck erfüllen und einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von Breitbandnetzen geleistet haben. Gleichwohl sind einige gezielte Anpassungen erforderlich, um im Einklang mit den aktuellen EU-Prioritäten den neuesten Markt- und Technologieentwicklungen sowie dem rasch steigenden Konnektivitätsbedarf Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission nun eine Reihe gezielter Änderungen vor:

  • Einführung neuer Geschwindigkeitsschwellen für öffentlich geförderte Gigabit-Festnetze und Bereitstellung zusätzlicher Erläuterungen bezüglich der Förderung des Ausbaus mobiler Netze. So soll dem wachsenden Konnektivitätsbedarf der Endnutzer Rechnung getragen und den Mitgliedstaaten wie auch den Interessenträgern Klarheit über die Fördervoraussetzungen (insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen eines Marktversagens und die Leistungsanforderungen an staatlich geförderte Netze) verschafft werden.
  • Einführung einer neuen Kategorie möglicher Beihilfen in Form von nachfrageseitigen Maßnahmen zur Unterstützung der Nutzung fester und mobiler Netze (Gutscheine). Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, soll anhand der neueren Kommissionsbeschlüsse präzisiert werden, welche Kriterien die Kommission bei der Prüfung der Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit dem Binnenmarkt zugrunde legt.
  • Präzisierung bestimmter Begriffe, die für die beihilferechtliche Prüfung der Kommission von Bedeutung sind, wie z. B. Kartierung, vor der Beihilfegewährung durchzuführende öffentliche Konsultationen, wettbewerbliches Auswahlverfahren, Verpflichtungen bezüglich des Zugangs auf Vorleistungsebene und Ausbau der geförderten Netze mit privaten Mitteln.

Der Entwurf der überarbeiteten Breitbandleitlinien sowie nähere Angaben zur öffentlichen Konsultation sind online abrufbar.

Nächste Schritte

Der Entwurf der überarbeiteten Breitbandleitlinien, der Gegenstand der am 19.11.2021 eingeleiteten Konsultation ist, wird gegen Ende des Konsultationszeitraums auch auf einem Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert. So wird sichergestellt, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf des Kommissionsvorschlags Stellung zu nehmen.

Die neuen Breitbandleitlinien sollen Mitte 2022 angenommen werden.

Quelle: EU-Kommission