DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 26.09.2024
Die EU-Kommission hat am 26.09.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Österreich und Polen, wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. CSRD) in nationales Recht eingeleitet. Umsetzungsfrist wäre der 06.07.2024 gewesen.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu reagieren und die Umsetzung auf nationaler Ebene abzuschließen. Andernfalls kann die EU-Kommission den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten und an Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme richten.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel