EU-Recht - 29. Juli 2020

EU-Kommission: Folgenabschätzung für KI-Regulierung veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 23.07.2020 die Folgenabschätzung hinsichtlich der geplanten europäischen KI-Regulierung, die für das erste Quartal 2021 angekündigt ist, veröffentlicht. Die KI-Regulierung soll u. a. die wirksame Durchsetzung des bestehenden EU-Rechts gewährleisten, Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen, die KI-Anwendungen nutzen oder anbieten und signifikante Risiken für Grundrechte und Sicherheit nach Möglichkeit verhindern oder minimieren. Die […]

Die EU-Kommission hat am 23.07.2020 die
Folgenabschätzung
hinsichtlich der geplanten europäischen KI-Regulierung, die für das erste Quartal 2021 angekündigt ist, veröffentlicht.

Die KI-Regulierung soll u. a. die wirksame Durchsetzung des bestehenden EU-Rechts gewährleisten, Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen, die KI-Anwendungen nutzen oder anbieten und signifikante Risiken für Grundrechte und Sicherheit nach Möglichkeit verhindern oder minimieren.

Die EU-Kommission schlägt in der Folgenabschätzung insbesondere drei Policy-Optionen für eine KI-Regulierung vor:

  1. Die Einrichtung eines freiwilligen europäischen KI-Kennzeichnungssystems: Ein Siegel würde dem Markt als Hinweis darauf dienen, dass die KI-Anwendung vertrauenswürdig ist.
  2. Die Schaffung eines EU-Rechtsinstruments, das verbindliche Anforderungen für alle oder bestimmte Arten von KI-Anwendungen festlegt: Bei dieser Option würde das EU-Rechtsinstrument bestimmte verbindliche Anforderungen an Trainingsdaten, Führung von Aufzeichnungen über Datensätze und Algorithmen, Robustheit und Genauigkeit sowie menschliche Aufsicht festlegen. Diese Anforderungen könnten dann entweder für bestimmte KI-Anwendungen (wie z. B. Gesichtserkennung), für Hochriskio-Anwendungen oder für alle KI-Anwendungen gelten.
  3. Eine Kombination aus den vorherigen zwei Optionen.

Zur Durchsetzung eines dieser Instrumente benötige es wirksame ex-ante bzw. ex-post Mechanismen. Denkbare wäre z. B. die Einführung eines ex-ante Konformitätscheck von KI-Anwendungen. Eine weitere Kernfrage bezieht sich auf den Umfang der Initiative, insbesondere darauf, wie KI definiert werden sollte (eng oder weit gefasst). Hierauf gibt die EU-Kommission in der Folgenabschätzung noch keine Antwort.

Interessenträger haben bis zum 10.09.2020 die Gelegenheit, zur Folgenabschätzung Stellung zu nehmen.