EU-Recht - 17. März 2022

EU-Kommission eröffnet Konsultation zu europäischen Cybersicherheitsvorschriften für digitale Produkte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 16.03.2022

Die EU-Kommission hat am 16. März 2022 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Meinungen und Erfahrungen aller interessierten Bürgerinnen und Bürger und Organisationen für die Vorbereitung des geplanten Europäischen Gesetzes über Cyber-Resilienz einzuholen. Mit dem Gesetz, sollen gemeinsame Cybersicherheitsvorschriften für digitale Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, die in der gesamten Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, festgelegt werden. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in den Gesetzesvorschlag der Kommission einfließen, der in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet wird. Beiträge können bis zum 25. Mai 2022 eingereicht werden.

Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, sagte: „Um den vielfältigen und ausgeklügelten Cyberangriffen von heute begegnen zu können, brauchen wir fortschrittliche Technologien, sichere Infrastrukturen und eine verstärkte operative Zusammenarbeit sowie ein gemeinsames Konzept für Benchmarks für die Cybersicherheit von Produkten und Dienstleistungen. Wir freuen uns auf die Beiträge aller interessierten Bürgerinnen und Bürger und Organisationen, die uns bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes über die Widerstandsfähigkeit im Cyberspace helfen werden, das ein wichtiger Bestandteil des europäischen strategischen, politischen und rechtlichen Rahmens für die Cybersicherheit werden wird.“

Der Cyber Resilience Act wird den bestehenden EU-Rechtsrahmen ergänzen, zu dem die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) und der Cybersecurity Act gehören, sowie die künftige Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der Union (NIS 2), die die Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission eine weitere Sondierung veröffentlicht, um einen Überblick über die derzeit festgestellten Probleme und mögliche Lösungsansätze zu erhalten. Diese wird ebenfalls 10 Wochen für Kommentare offen sein.

Quelle: EU-Kommission