EU-Recht - 29. September 2021

EU-Kommission bittet um öffentliche Meinung zu Kurzzeitvermietungen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.09.2021

Die EU-Kommission hat am 28. September 2021 eine öffentliche Konsultation zum Thema Kurzzeitvermietung von Unterkünften eingeleitet. Sie möchte Informationen über Fragen sammeln, die sich aus dem raschen Wachstum der Kurzzeitvermietungen ergeben, insbesondere im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung der Städte, die Sicherheit der Verbraucher und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Die Rückmeldungen sollen der EU-Kommission helfen, zu bewerten, ob neue legislative Maßnahmen notwendig sind. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 13. Dezember 2021.

Die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hat neue Möglichkeiten für Gastgeber, Gäste und eine Reihe neuer Dienstleistungsanbieter geschaffen, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt. Um diesen rasanten Anstieg der Kurzzeitvermietungen zu regulieren, haben viele Behörden in der EU Initiativen ergriffen, die zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regeln und Vorschriften geführt haben.

In ihrer KMU-Strategie vom März 2020 hatte die Kommission eine Initiative für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften angekündigt. Die Kommission schlägt Szenarien vor, um gemeinsam einen Übergangsweg für ein widerstandsfähigeres, innovatives und nachhaltiges Tourismus-Ökosystem zu schaffen. In der Strategie wird unter anderem ein möglicher Legislativvorschlag erwähnt, der den Rahmen für die Vermietung von Kurzzeitunterkünften verbessern soll.

Jährlich übernachten in der EU über 1,5 Millionen Gäste in Kurzzeitunterkünften.

Quelle: EU-Kommission