Europäischer Binnenmarkt - 18. November 2019

EU-Kommission begrüßt Annahme neuer Regeln für grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.11.2019

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 18.11.2019 neue Vorschriften angenommen, die europäischen Unternehmen Zusammenschlüsse, Spaltungen oder Umzüge erleichtern sollen und gleichzeitig strenge Schutzbestimmungen vorsehen. EU-Justizkommissarin Věra Jourová begrüßte den Beschluss: „Diese neuen Vorschriften bieten Unternehmen mehr Chancen im europäischen Binnenmarkt. Gleichzeitig werden mit den neuen Regeln strenge Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmerrechten und gegen Missbrauch geschaffen.“

Die neuen Vorschriften werden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern und es diesen erleichtern, EU-weit zu expandieren. Ferner enthalten sie strenge Schutzvorschriften für Arbeitnehmer, Minderheitsgesellschafter und Gläubiger und stellen sicher, dass grenzüberschreitende Geschäfte nicht für betrügerische oder unlautere Zwecke missbraucht werden.

Gesellschaften werden künftig von einem umfassenden Paket europäischer Vorschriften profitieren, die den Umzug von einem Mitgliedstaat in einen anderen oder grenzüberschreitende Aufspaltungen in mehrere Gesellschaften regeln.

Gleichzeitig können die nationalen Behörden dank der neuen Vorschriften künftig grenzüberschreitende Geschäfte stoppen, wenn diese missbräuchlichen oder betrügerischen Zwecken, die zur Vermeidung oder Umgehung von nationalem oder EU-Recht führen, oder kriminellen Zwecken dienen.

Ferner werden solide Garantien zum Schutz von Arbeitnehmern – insbesondere was ihre Rechte auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung anbelangt – sowie von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern bei grenzüberschreitenden Geschäften geschaffen. Im Vergleich zur derzeitigen Situation mit uneinheitlichen Vorschriften und mangelnder Rechtssicherheit wird dies den Schutz der Beteiligten erheblich verbessern

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 36 Monate Zeit, die für ihre Umsetzung erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Hintergrund

Die Richtlinie gehört zu den beiden Vorschlägen, die die EU-Kommission im April 2018 zur Modernisierung des EU-Gesellschaftsrechts vorgelegt hat. Der andere Vorschlag – eine Richtlinie im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht – wurde im Juni 2019 angenommen.