EU-Recht - 28. Juni 2022

EU-Gesetz: Unterirdische Gasspeicher bis Herbst zu 80 Prozent gefüllt

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.06.2022

Alle 18 EU-Mitgliedstaaten mit unterirdischen Gasspeichern – also auch Deutschland – müssen diese Speicher bis zum 1. November zu 80 Prozent auffüllen. Das schreibt die neue Gasspeicher-Verordnung vor, der die Energieminister zugestimmt haben. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Abgeordneten im Europäischen Parlament den Vorschlag der EU-Kommission gebilligt. Damit tritt die neue Verordnung in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist.

EU-Kommissarin Kadri Simson würdigte den positiven und konstruktiven Ansatz des Parlaments und der Mitgliedstaaten: „Dies ist ein wichtiger Beweis für die Einigkeit, die Entschlossenheit und die Schnelligkeit des Handelns der EU angesichts der Versuche des Kremls, seine Gasexporte als Waffe einzusetzen.“ Sie drängt nun darauf, die neuen Speicherziele einzuhalten. Die EU müsse vorbereitet sein, wenn sich die Lage weiter verschlechtert.

18 Mitgliedstaaten verfügen über unterirdische Gasspeicher. Nach den neuen Rechtsvorschriften müssen sie bis zum 1. November 80 Prozent ihrer Speicherkapazität füllen, sollen aber 85 Prozent anstreben. In den kommenden Jahren wird das Ziel bei 90 Prozent liegen. EU-Mitgliedstaaten ohne Speicherinfrastrukturen müssen bilaterale Vereinbarungen treffen, damit ausreichende Mengen in Nachbarländern gespeichert werden können.

Gasspeicheranlagen werden nun als kritische Infrastrukturen betrachtet. Alle Speicherbetreiber in der EU müssen ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen, um die Risiken einer Störung von außen zu verringern.

Quelle: EU-Kommission