EU-Recht - 26. Februar 2020

EU-Expertengruppe legt „B2G Data Sharing“-Bericht vor

Die EU-Expertengruppe „B2G Data Sharing“ hat am 19.02.2020 ihren Bericht zum Datenzugang des öffentlichen Sektors zu Daten des Privatsektors vorgelegt. Aufgabe der Expertengruppe war es, geeignete Umsetzungsmöglichkeiten für den B2G Datenaustausch zu ermitteln, rechtliche, wirtschaftliche und technischen Hindernisse zu bewerten sowie Empfehlungen für die EU-Kommission zu erarbeiten. Der Expertenbericht soll die Grundlage für einen kommenden […]

Die EU-Expertengruppe „B2G Data Sharing“ hat am 19.02.2020 ihren
Bericht
zum Datenzugang des öffentlichen Sektors zu Daten des Privatsektors vorgelegt. Aufgabe der Expertengruppe war es, geeignete Umsetzungsmöglichkeiten für den B2G Datenaustausch zu ermitteln, rechtliche, wirtschaftliche und technischen Hindernisse zu bewerten sowie Empfehlungen für die EU-Kommission zu erarbeiten. Der Expertenbericht soll die Grundlage für einen kommenden regulatorischen Rahmen innerhalb des angekündigten Data Acts bilden.

In ihrem Bericht stellt die Expertengruppe fest, dass Daten einen hohen Wert für das öffentliche Interesse haben können, indem sie zur informierten Entscheidungsfindung beitragen und neue Erkenntnisse liefern. Daten, so die Expertengruppe, ermöglichen gezieltere politische Interventionen und tragen zu einer evidenzbasierteren Politikgestaltung bei.

Dennoch bleibe ein großer Teil des Potenzials der Daten für die Gesellschaft ungenutzt. Nicht nur, weil sich die überwiegende Mehrheit der Daten in den Händen des privaten Sektors befinde, sondern auch, weil der öffentliche Sektor nicht bereit zu sein scheint, das volle Potenzial der Daten auszuschöpfen. Aufgrund organisatorischer, technischer und rechtlicher Hindernisse seien Partnerschaften für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) immer noch weitgehend isolierte, kurzfristige Kooperationen.

Um den B2G Datenaustausch / Datenzugang zu fördern, hat die Expertengruppe die folgenden Empfehlungen ausgearbeitet:

  • Die EU-Kommission sollte die Schaffung eines EU-Regulierungsrahmens prüfen, um die Wiederverwendung von Daten des Privatsektors durch den öffentlichen Sektor zu regeln. Dieser Rahmen sollte Anforderungen an die gemeinsame Nutzung von Daten. Transparenzanforderungen und Schutzmaßnahmen umfassen, ohne dem privaten Sektor neue Verpflichtungen zur Sammlung zusätzlicher Daten aufzuerlegen.
  • Alle Mitgliedstaaten sollten über eine Governance-Struktur verfügen, welche die Aufgabe hat, die verantwortungsvolle Praxis des B2G-Datenaustauschs zu überwachen und die beteiligten Parteien zu beraten. Eine Art Datentreuhänder scheint denkbar.
  • Private, öffentliche und zivilgesellschaftliche Organisationen sollten die Funktion eines Data Stewards schaffen und fördern, der für den Datenaustausch zuständig ist.
  • Öffentliche Stellen sollen beim Zugang zu Daten des privaten Sektors, die im öffentlichen Interesse liegen, Vorzugsbedingungen erhalten.
  • Die EU-Kommission sollte ethische Leitlinien für die Nutzung von Daten entwickeln.
  • Es sollten Anreize (z. B. Steuervorteile) für Unternehmen geschaffen werden, um den Datenaustausch attraktiv zu gestalten.