EU-Recht - 16. Mai 2022

EU erzielt Einigung über neue Vorschriften für die Cybersicherheit kritischer Einrichtungen und Netze

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 13.05.2022

Die EU-Kommission hat die am 13.05.2022 zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung auf die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) begrüßt. Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, sagte: „Wir haben hart für den digitalen Wandel unserer Gesellschaft gearbeitet. In den vergangenen Monaten haben wir eine Reihe von Bausteinen geschaffen, zu denen das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste gehören. Heute haben die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auch eine Einigung über NIS-2 erzielt. Das ist ein weiterer großer Durchbruch bei der Verwirklichung unserer europäischen Digitalstrategie, diesmal, um dafür zu sorgen, dass Bürger und Unternehmen geschützt werden und grundlegenden Diensten vertrauen können.“

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: „Cyberbedrohungen sind größer und komplexer geworden. Damit unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Infrastrukturen geschützt bleiben, müssen wir immer ein paar Schritte voraus sein. In der heutigen Cybersicherheitslage kommt es ganz entscheidend auf die Zusammenarbeit und einen raschen Informationsaustausch an. Die modernisierten Vorschriften zur Sicherung der für unsere Gesellschaft und Wirtschaft kritischen Dienste sind ein weiterer Schritt in diese Richtung. Nach der Einigung über NIS 2 können wir uns nun der Vervollständigung unseres Konzepts mit dem anstehenden Gesetz über Cyberresilienz zuwenden, das sicherstellen wird, dass digitale Produkte auch bei ihrer Verwendung sicherer werden.“

Die bestehenden Vorschriften über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) waren der erste EU-weite Rechtsakt auf dem Gebiet der Cybersicherheit und ebneten in vielen Mitgliedstaaten den Weg für ein grundlegendes Umdenken und für ein neues institutionelles und regulatorisches Herangehen an Fragen der Cybersicherheit. Trotz der bemerkenswerten Erfolge und positiven Auswirkungen dieser Vorschriften war aber wegen der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung unserer Gesellschaft und der steigenden Zahl böswilliger Cyberaktivitäten weltweit eine Überarbeitung nötig geworden.

Um auf die wachsenden Bedrohungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Vernetzung zu reagieren, wird die NIS-2-Richtlinie nun auch mittlere und große Einrichtungen aus einer größeren Anzahl von Sektoren erfassen, die für die Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind, darunter Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste und digitaler Dienste, die Abwasser- und Abfallwirtschaft, die Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdienste und die öffentliche Verwaltung. Angesichts der zunehmenden Sicherheitsbedrohungen, die während der COVID-19-Pandemie offenbar wurden, wird auch der Gesundheitssektor – etwa durch die Einbeziehung der Medizinproduktehersteller – breiter erfasst. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der neuen Vorschriften, durch die mehr Einrichtungen und Sektoren dazu verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, wird mittel- und langfristig dazu beitragen, das Cybersicherheitsniveau in Europa zu erhöhen.

Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Sicherheitsanforderungen an die Unternehmen und befasst sich auch mit der Sicherheit von Lieferketten und den Beziehungen zwischen Anbietern. Mit dem Vorschlag werden die Meldepflichten gestrafft, strengere Aufsichtsmaßnahmen für die nationalen Behörden festgelegt sowie strengere Durchsetzungsvorschriften und eine Harmonisierung der Sanktionsregelungen in den Mitgliedstaaten eingeführt. Die Richtlinie wird zu einem größeren Informationsaustausch und einer besseren Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Cyberkrisen auf nationaler und EU-Ebene beitragen.

Nächste Schritte

Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen noch förmlich gebilligt werden. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen dann die neuen Elemente der Richtlinie in ihr nationales Recht umsetzen.

Quelle: EU-Kommission