Nachhaltigkeit - 27. Juni 2025

ESG-Reporting: Vorgaben der Bankenaufsicht für die Kreditinstitute konkretisieren sich

DATEV Strategische Umfeldbeobachtung, Mitteilung vom 26.06.2025

Die Finanzaufsicht BaFin hat heute (26.06.2025) die strategischen Ziele ihrer aufsichtsrechtlichen Tätigkeit für die Jahre 2026 bis 2029 veröffentlicht. Darunter das Ziel „Wir verankern relevante Nachhaltigkeitsaspekte in der Aufsicht“. Im Rahmen ihrer Aufsicht will sich die BaFin neben transitorischen Risiken insbesondere auf physische Risiken des Klimawandels fokussieren. Sie will insbesondere darauf achten, dass die beaufsichtigten Kreditinstitute diese Risiken angemessen in ihre Risikomanagementsysteme integrieren und die Auswirkungen solcher Risiken auf ihre Geschäftsmodelle analysiert haben.

Damit die Integration in die Risikomanagementsysteme und die Analyse der Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle überhaupt möglich ist, benötigen die Kreditinstitute insbesondere ESG-relevante Informationen ihrer Kreditnehmer. In diesem Kontext hat die Europäische Bankenaufsicht Ende Mai den lange erwarteten Entwurf eines technischen Implementierungsstandards veröffentlicht, der die ESG-spezifische Offenlegung für alle Banken in der EU regelt – insbes. für die sog. small and non-complex institutions (SNCIs), unter die die Mehrzahl der Sparkassen und Genossenschaftsbanken fallen. SNCIs sollen demnach künftig (erstmals zum Stichtag 31.12.2026!) ein reduziertes Set an Informationen veröffentlichen. Sobald diese zu veröffentlichenden Informationen finalisiert sind, können daraus konkrete Forderungen der Kreditinstitute nach ESG-Informationen der Kreditnehmer abgeleitet werden.

Diese aufsichtsrechtliche Entwicklung läuft zeitlich parallel zur aktuellen Diskussion über den Inhalt des VSME-Standards als Auswirkung des laufenden Omnibus-Verfahrens zur Vereinfachung der CSRD auf EU-Ebene.

Quelle: DATEV eG, Strategische Umfeldbeobachtung