DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 03.12.2020
Die EU-Kommission hat im November 2020 eine Mitteilung zur Auslegung von bestimmten bestehenden Vorschriften zur Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Abschlüssen nach ESEF-Verordnung (EU) 2019/815 vorgelegt. Sie beinhaltet u. a. Klarstellungen zur Prüfung von ESEF-konformen Abschlüssen, zur Verwendung einer elektronischen Signatur sowie zu den Zuständigkeiten und Verbindlichkeiten börsennotierter Gesellschaften für die Unternehmensberichterstattung.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel