EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.11.2024
Die EU-Kommission hat den ersten Entwurf des Verhaltenskodex für Künstliche Intelligenz (KI) für allgemeine Zwecke veröffentlicht. Die Regeln für allgemeine KI-Modelle im Rahmen des KI-Gesetzes werden im August 2025 in Kraft treten. Der Verhaltenskodex soll die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Vorschriften erleichtern und wird eine entscheidende Rolle bei der künftigen Entwicklung und dem Einsatz von vertrauenswürdigen und sicheren KI-Modellen für allgemeine Zwecke in der EU spielen.
Wichtige Aspekte des Kodex
Zu den wichtigsten Aspekten des Verhaltenskodexes gehören Einzelheiten zur Transparenz und Durchsetzung urheberrechtlicher Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke sowie eine Klassifizierung der systemischen Risiken, Risikobewertungsmethoden und Maßnahmen zur Risikominderung für Anbieter fortgeschrittener KI-Modelle für allgemeine Zwecke, die systemische Risiken darstellen können.
Erarbeitung des Entwurfs
Der Entwurf wurde von unabhängigen Expertinnen und Experten, unter anderem auch aus Deutschland, ausgearbeitet, die vom Amt für künstliche Intelligenz als Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der vier Arbeitsgruppen für den Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke ernannt wurden.
Weitere Schritte
Dieser erste Entwurf basiert auf den Beiträgen einer Konsultation mehrerer Interessengruppen sowie eines speziellen Workshops, der Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke zusammenbrachte. Das Dokument wird nächste Woche in den vier Arbeitsgruppen, die vom 18. November bis zum 21. November stattfinden, und am 22. November auf der Plenarsitzung des Verhaltenskodex weiter diskutiert.
Im Rahmen der Plenarsitzung zum Verhaltenskodex sind Interessenvertreter, Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sowie europäische und internationale Beobachter aufgefordert, bis zum 28. November über eine spezielle Plattform Kommentare abzugeben, um die nächsten Versionen des Verhaltenskodex mitzugestalten. Das endgültige Dokument wird voraussichtlich veröffentlicht und auf einer abschließenden Plenarsitzung im Mai 2025 vorgestellt.
Quelle: Europäische Kommission