Digitales und Datenschutz - 23. Februar 2022

Erste Folgenabschätzung über eine Anpassung des Rechtsrahmen für EU-Statistiken

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 23.02.2022

Die EU-Kommission hat am 21.02.2022 eine erste Folgenabschätzung zur Anpassung des Rechtsrahmens für EU-Statistiken veröffentlicht. Der derzeit geltende Rechtsrahmen für europäische Statistiken stammt von 2009 und wurde bereits 2015 überarbeitet. Allerdings stellt die EU-Kommission fest, dass europäische Statistiken nicht mehr dem Informationsbedarf und den Erwartungen der Nutzer gerecht werden. Hierfür soll die Erstellung von Statistiken nun modernisiert und neue Datenquellen (u. a. von Unternehmen) erschlossen werden.

Als Probleme bei der Erstellung, Qualität und Aktualität europäischer Statistiken wurden konkret genannt:

  • Neue Datenquellen und -technologien werden nicht in vollem Umfang genutzt.
  • Ämter können nicht schnell und flexibel genug auf Nachfrage der Nutzer reagieren.
  • Der Datenaustausch zwischen den ESS-Partnern ist sehr begrenzt.
  • Die Aufgaben der ESS-Partner sind nicht aktuell und unspezifisch.
  • Die Rollen der statistischen Stellen in den Datenökosystemen sind unpräzise.

Darum wird die EU-Kommission die folgenden Optionen für einen Rechtsrahmen für EU-Statistiken prüfen:

  • Nichtlegislative Maßnahmen: Gewährleistung des Zugangs zu in privatem Besitz befindlichen Daten mit nichtlegislativen Mitteln.
  • Gezielte Überarbeitung der bestehenden Verordnung: Anpassung der Verordnung, um Datenquellen und digitale Technologien besser ausschöpfen zu können. Mechanismen entwickeln, die das ESS reaktionsfähiger machen. Festlegung neuer Rollen der statistischen Stellen, sowie Aktualisierung der Aufgaben der ESS-Partner.
  • Umfassende Änderung der bestehenden Verordnung: Einführung vollständig harmonisierter Maßnahmen durch eine neue Verordnung.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel