EU-Rercht - 24. August 2020

Ernennung von Europäischen Staatsanwälten

BRAK, Mitteilung vom 21.08.2020

Der Rat hat am 27. Juli 2020 die Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ernannt. Für Deutschland ist Andrés Ritter zum Europäischen Staatsanwalt ernannt worden. Ritter ist der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Rostock.

Die Staatsanwälte sind für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt und werden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) beaufsichtigen. Ihr Mandat kann durch einen Beschluss des Rates am Ende der Amtszeit um bis zu drei Jahre verlängert werden, eine Wiederernennung ist nicht zulässig.

Die EUStA wird als unabhängige EU-Stelle für die Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zuständig sein. Sie ist befugt, Ermittlungen durchzuführen, Strafverfolgungsmaßnahmen zu ergreifen und vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft vorzunehmen. Derzeit beteiligen sich 22 EU-Staaten an ihr. Die EUStA soll Ende des Jahres ihre Arbeit aufnehmen, sie hat ihren Sitz in Luxemburg.