Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2022
Die Bundesregierung möchte den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres weiter über Verordnungsermächtigungen verlängern können. Dazu hat sie nun einen entsprechenden Entwurf (20/3494) eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen vorgelegt. Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden.
Das Gesetz soll es der Regierung ermöglichen, auch über den 30. September 2022 hinaus die Möglichkeit zu haben, Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld durch Verordnung zu erlassen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 466/2022