Bundesregierung, Pressemitteilung vom 17.05.2020
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenlage erleichtert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Förderkriterien des Zukunftsprogramms Kino, das am 9. März 2020 gestartet ist. Für eine investive Förderung der Kinos stehen in diesem Programm allein im Jahr 2020 rund 17 Millionen Euro bundesseitig zur Verfügung.
Folgende Änderungen der Fördergrundsätze sind vorgesehen:
- Anhebung der maximalen Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung von 40 % auf 80 % der förderfähigen Kosten.
- Die übrigen 20 % zur Schließung der Finanzierung können durch komplementäre Förderungen oder den Eigenanteil der Kinos gedeckt werden.
- Verzicht auf eine zwingende Kofinanzierung durch investive Förderprogramme der Länder.
Hierzu erklärte Staatsministerin Grütters: „Die Anpassung unserer investiven Kinoförderung ist in dieser schwierigen Zeit, die gerade die Kinos besonders hart trifft, dringend geboten. Die Kinos werden auf absehbare Zeit nicht zu einem Normalbetrieb zurückkehren können und von den Schließungen länger betroffen sein als andere Bereiche. Unter den erleichterten Voraussetzungen können die Kinos den derzeit erzwungenen Stillstand nicht nur für dringend notwendige Modernisierungen nutzen, sondern vor allem auch, um sich auf die Wiedereröffnung vorzubereiten. Denn das Zukunftsprogramm Kino ermöglicht insbesondere auch bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes.“
Grütters weiter: „Zu weiteren Hilfen, die insbesondere auch den Kinos zugutekommen sollen, die derzeit noch nicht vom Zukunftsprogramm profitieren, bin ich mit dem Bundesfinanzministerium im engen Austausch und zuversichtlich, dass wird bald auch hier gemeinsam eine gute Lösung finden werden.“
Neben finanzieller Hilfen für Investitionen und Betrieb bedürfe es aber auch rasch eines bundesweit einheitlichen Konzepts für die Wiedereröffnung der Kinos. Es müsse nun von den Kinoverbänden dringend ein Termin genannt werden, zu dem bundesweit alle Kinos wieder geöffnet haben. Die Kinos bräuchten eine verlässliche zeitliche Perspektive, und auch einen angemessenen zeitlichen Vorlauf. So müssten sie die baulichen und organisatorischen Vorkehrungen treffen, um einen für die Kinobesucher und die Beschäftigten sicheren Kinobetrieb zu ermöglichen. Detaillierte Konzepte der Verbände lägen hierfür schon länger vor und mit E-Ticketing, zeitlich versetzen Vorstellungen und Abstandsgewährleistungen verfügten die Kinos über gute Voraussetzungen, um wieder zu öffnen.
„Zudem starten die Verleiher neue Filme in der Regel zu bundeweit einheitlichen Terminen. Nur ein zeitlich abgestimmtes Öffnungsszenario ermöglicht es, dass wirklich alle Kinos gleichermaßen von den Filmen profitieren können, auf die wir alle so sehr warten. Dies zu ermöglichen, ist nun Aufgabe der politisch Verantwortlichen. Hierbei brauchen sie aber auch Unterstützung durch die Verbände, in dem diese sich auf einen gemeinsamen Start-Termin verständigen. Unterschiedliche Zeitpläne sind da nicht hilfreich“, so Grütters.
Die Antragstellung beim Zukunftsprogramm Kino und weitere Informationen zu den erleichterten Bedingungen sind demnächst auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA) unter
www.ffa.de
abrufbar. Die geänderten Fördervoraussetzungen sind befristet bis zum 31.12.2020.