BRAK, Mitteilung vom 27.09.2024
Der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) hat im Wege einer Studie und komplementären Folgenabschätzung die Empfehlung ausgesprochen, den Anwendungsbereich der von der Kommission vorgeschlagenen KI-Haftungsrichtlinie zu erweitern.
Bereits im September 2022 legte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zu Künstlicher Intelligenz und zivilrechtlicher Haftung vor – begleitet von einer Folgenabschätzung. Zweck dieser AI Liability Directive (AILD) soll sein, einheitliche Regeln für den Zugang zu Informationen zu schaffen und die Beweislastanforderungen für Verbraucher bei komplexen KI-Systemen zu erleichtern. So sollen die Geschädigten davon befreit werden, erklären zu müssen, wie der Schaden durch ein Verschulden oder Unterlassen verursacht wurde – welches besonders bei komplexen KI-Systemen zu Schwierigkeiten führt. Soweit Hochrisiko-KI-Systeme betroffen sind, soll ihnen zudem ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln eingeräumt werden.
Mit Blick auf die begleitende Folgenabschätzung hatte der Rechtsausschuss des EP (JURI) eine ergänzende Folgenabschätzung eingefordert, welche nun in ihrem Ergebnis Mängel der Folgenabschätzung der Kommission adressiert: Neben einer verkürzten Kosten-Nutzen-Analyse seien die Optionen potentieller Haftungsrahmen nicht hinreichend untersucht und abgewogen worden. So lautet der Vorschlag im Ergebnis, den Anwendungsbereich u. a. auch auf Software und Systeme von „General Purpose AI“ zu erweitern – damit soll die Richtlinie eine allgemeinbasierte Software-Haftung zum Gegenstand haben. Zur Notwendigkeit dieser Erweiterung ist die Studie auch in Anbetracht ihrer Untersuchung der wechselseitigen Beziehungen zwischen der Produkthaftungsrichtlinie, dem AI Act sowie der vorgeschlagenen KI-Haftungsrichtlinie gelangt.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 16/2024