Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.10.2022
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (20/3900) beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf sollen Verfahren in der Sozialversicherung effektiver ausgestaltet und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert werden, schreibt die Regierung. Zudem würden technische Vorgaben an die sich fortentwickelnden technischen Standards angepasst. Ferner würden gesetzliche Änderungen im Vermögensanlagerecht, im Künstlersozialversicherungsgesetz sowie in anderen Rechtsbereichen vorgenommen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2022