Fachkräfteeinwanderungsgesetz - 28. April 2023

Entwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz – „Fachkräfte aus dem Ausland müssen sich bei uns willkommen fühlen“

BMI, Pressemitteilung vom 27.04.2023

Deutschland braucht ein modernes Einwanderungsrecht, um im Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen.

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz leitet die Regierungskoalition einen Kurswechsel in der Einwanderungspolitik ein, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Deutschen Bundestag. „Damit schaffen wir das modernste Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte.“

Der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, über das der Bundestag am 27.04.2023 in erster Lesung debattiert hat, sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Den Entwurf haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam vorgelegt.

„Wir brauchen mehr Zuwanderung von Fachkräften aus anderen Ländern, um unseren Fachkräftebedarf zu decken“, so die Bundesinnenministerin. „Ohne diese Zuwanderung wird es nicht gehen.“

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten nach Deutschland einzureisen:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat