Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.06.2022
Spätestens im kommenden Jahr will die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen, wie einer Antwort (20/2151) auf eine Kleine Anfrage (20/1712) der CDU/CSU-Fraktion zu entnehmen ist. In Sachen des Verbraucherschutzes habe sich die Bundesregierung „vorgenommen zu prüfen“, wie das Bundeskartellamt gestärkt werden könne, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Verstöße zu ermitteln und abzustellen. Die Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Eingriffsbefugnisse seien dem Bundeskartellamt nicht eingeräumt worden, als der Behörde seit der Novelle im Juni 2017 die Befugnis zu verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen verliehen wurde. So ist das Bundeskartellamt nicht in der Lage, Rechtsverstöße auch durch behördliches Eingreifen abzustellen, schreibt die Bundesregierung.
Als einen Bereich des Verbraucherschutzes, bei dem die private Rechtsdurchsetzung an ihre Grenzen stoße, nennt die Bundesregierung digitale Geschäftsmodelle, die auf Algorithmen und verschlüsselten Datenströmen beruhten. Diese seien für Klägerinnen und Kläger sowie für Verbraucherzentralen praktisch nicht zugänglich, so entstünden Nachweisschwierigkeiten.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 298/2022