Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.11.2020
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Registermodernisierungsgesetzes“ (19/24226) vorgelegt, der am 19.11.2020 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1245/2020