BRAK, Mitteilung vom 29.10.2020
Das Europäische Parlament (EP) hat am 20. Oktober 2020 auf seiner Plenarsitzung in Brüssel eine Entschließung zur „Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz“ verabschiedet.
Der Initiativbericht des Berichterstatters Axel Voss, MdEP (DE/EVP) wurde mit 626 zu 25 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen. In der Entschließung gibt das EP Empfehlungen dazu ab, welche Regeln für KI im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung gelten sollen. Dabei wird betont, dass eine vollständige Überarbeitung der bisher gut funktionierenden Haftungsvorschriften nicht erforderlich ist, aber die Komplexität, die Konnektivität, die Opazität, die Anfälligkeit und die Autonomie von KI-Systemen dennoch signifikante Herausforderungen darstellen, die entsprechende Anpassungen erfordern. So sollte unter anderem die Produkthaftungsrichtlinie an die besonderen Merkmale von KI angepasst werden. Haftbar soll im Zusammenhang mit KI in erster Linie der Betreiber einer KI-Anwendung sein. Aus diesem Grund wird für KI-Anwendungen mit hohem Risiko eine Versicherungspflicht für deren Betreiber gefordert. Zur Einstufung neuer technologischer Entwicklungen im Bereich KI und zur Bewertung, ob es sich dabei um KI-Anwendungen mit hohem Risiko handelt, soll ein ständiger Ausschuss mit Sachverständigen aus den EU-Mitgliedstaaten und Interessensträgern eingesetzt werden, der eng mit der Kommission zusammenarbeiten soll.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel 18/2020