Bankenregulierung "Basel III" - 13. März 2020

Entlastung für Mittelstandsbanken

Bundesrat, Mitteilung vom 13.03.2020

Der Bundesrat fordert Entlastungen für kleinere und mittlere Banken bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Bankenregulierung „Basel III“. Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssten auch in Zukunft in der Lage sein, ihre Schlüsselstellung zur Finanzierung des Mittelstandes auszufüllen.

In einem am 13. März 2020 gefassten Entschließungsantrag weist der Bundesrat Bundesregierung und Europäische Kommission auf notwendigen Verbesserungsbedarf hin: Maßnahmen zum Abbau von Wettbewerbsnachteilen, zu Kapitalanforderungen, zur Absicherung von Risiken und zu Anforderungen bei Rating-Verfahren.

Mittelstandsbelange berücksichtigen

Der Bundesrat kritisiert, dass die EU die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht grundsätzlich für alle Banken umsetzt, obwohl diese eigentlich für Großbanken entwickelt worden sind. Die zunehmende EU-Bankenregulierung in den letzten Jahren lasse die Finanzierung des Mittelstandes für die Banken immer weniger rentabel werden.

Warnung vor Finanzierungshürden

Zu befürchten sei, dass die finale Umsetzung von Basel III, die bis 2022 erfolgen muss, weitere Verschärfungen bringe und damit die Mittelstandsfinanzierung bedrohe. Wichtig sei deshalb, dass auf EU-Ebene die Auswirkungen auf die mittelständisch geprägte, überwiegend bankenfinanzierte Realwirtschaft berücksichtigt werden. Die Regulierung der Banken dürfe nicht dazu führen, dass die Realwirtschaft in Deutschland vor neuen Finanzierungshürden stehe, warnt die Länderkammer.

Zum Hintergrund

Nach der Finanzkrise 2008 erfolgten viele neue und komplexe Anforderungen auf internationaler Ebene – zuletzt das EU-Bankenpaket von 2019, das die Vereinbarungen des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unter der Bezeichnung Basel III umsetzt. Die letzten Beschlüsse vom Dezember 2017 sind darin noch allerdings noch nicht enthalten – sie müssen bis zum Jahr 2022 umgesetzt werden.

Bundesregierung und EU-Kommission am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zugeleitet. Sie entscheiden, ob sie die Anliegen des Bundesrates aufgreifen. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.