Bundesregierung, Mitteilung vom 26.06.2025
Laut Koalitionsvertrag sollen die Energiepreise für alle spürbar sinken. Der Haushaltsentwurf schafft nun die Voraussetzungen dafür, die Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab Januar 2026 zu reduzieren. Das hilft den Einzelnen und stärkt die Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiepreise zu senken und damit private Haushalte und Wirtschaft zu entlasten. Mit drei konkreten Maßnahmen sollen die Kosten ab Januar 2026 verringert werden: Erstens soll die Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Zweitens reduziert die Bundesregierung weiterhin die Stromsteuer für produzierende Gewerbe und drittens plant sie, die Übertragungsnetzentgelte teilweise aus dem Haushalt ab dem Jahr 2026 zu finanzieren.
Diese ersten Schritte bringen nach den Berechnungen der Bundesregierung ab Januar 2026 eine Entlastung für alle von zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde. Mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation ist dies verantwortbar. Ziel im Koalitionsvertrag sind fünf Cent Entlastung pro Kilowattstunde.
So funktionieren die Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Die Gasspeicherumlage soll zum 1. Januar 2026 abgeschafft werden. Sie wird bis dahin mit etwa 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgeglichen. Für Gaskundinnen und -kunden sinkt der Gaspreis damit ab Januar 2026. Die niedrigeren Gaspreise sorgen außerdem für eine günstigere Stromproduktion von Gaskraftwerken. Die Strompreise am Markt dürften sich ebenfalls reduzieren, da sie sich nach den teuersten Energien ausrichten – das ist oft Gas.
Die Senkung der Stromsteuer soll weiter gelten. Sie unterstützt alle produzierenden Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft, also auch mittelständische Betriebe – angefangen von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Unternehmen bis hin zum Baugewerbe. Diese Maßnahme belastet den Haushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.
Auch die teilweise Übernahme der Übertragungsnetzentgelte ist geplant und soll dann ab 1. Januar 2026 alle Stromverbraucher entlasten.
Bis die Maßnahmen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten können, sind noch einige Schritte notwendig: Der Haushaltsentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Das heißt, dass Anfang Juli die erste Beratung des Haushaltsentwurfs im Bundestag vorgesehen ist. Im September soll nach aktuellem Stand der Bundestag endgültig den Haushalt 2025 verabschieden. Wenn danach der Bundesrat dem Entwurf zustimmt, wird das Haushaltsgesetz anschließend vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Erst dann kann es in Kraft treten. Außerdem wird die Bundesregierung für die einzelnen Energiepreismaßnahmen noch rechtliche Regelungen auf den Weg bringen.
Quelle: Bundesregierung