Gesetzgebung - 19. Dezember 2024

Endlich: Stärkung des Bundesverfassungsgerichts

BRAK, Pressemitteilung vom 19.12.2024

Heute ist ein wichtiger Tag für den Rechtsstaat – im Bundestag hat sich parteiübergreifend eine Mehrheit für die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gefunden. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt dies außerordentlich, wurde damit doch eine ihrer elementaren Forderungen umgesetzt.

Trotz der Auflösung der Ampel und zu erwartender Neuwahlen hat sich heute eine Mehrheit gefunden, die sich auf einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts verständigt hat. Dafür soll das Grundgesetz – die tragende Säule unseres Rechtsstaates – geändert werden. Eine einseitige politische Einflussnahme soll dadurch verhindert werden. Die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des wichtigen Verfassungsorgans werden nun umfassender abgesichert.

Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels betont erleichtert:

„Der BRAK ist der Rechtsstaat ein besonders wichtiges Anliegen. Er ist der Grundstein unserer Demokratie. Wir müssen ihn schützen und verteidigen – gerade in schweren Zeiten. Dazu gehört die Stärkung des Bundesverfassungsgerichts. Wir erwarten nun, dass der Bundesrat sich dem anschließt und das Gesetz dann kurzfristig umgesetzt werden kann. Der Rechtsstaat duldet keinen Aufschub, kein Zögern und kein Zaudern. Ich bin beruhigt, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen!“

Schatzmeisterin Rechtsanwältin Leonora Holling ergänzt:

„Vor dem Hintergrund des 75. Geburtstages unseres Grundgesetzes in diesem Jahr müssen wir uns vor Augen führen, dass das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Verfassungsorgan und damit auch ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaates ist. Sich hierfür einzusetzen kann man nur begrüßen. Tagespolitische Erwägungen dürfen bei der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und des Rechtsstaates keine Rolle spielen. Unsere Verfassung und ihre Verteidigung kennen keine Bedingungen!“

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer