Digitalisierung - 27. Juni 2022

Elektronisches Rezept wird stufenweise eingeführt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.06.2022

Von der laufenden Digitalisierung im Gesundheitswesen verspricht sich die Bundesregierung eine spürbar bessere und effizientere Versorgung. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der für ihren Einsatz aufgebauten sicheren Telematikinfrastruktur seien die entscheidenden Weichen für die digitale Transformation in der Gesundheitsversorgung gestellt worden, heißt es in der Antwort (20/2233) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1972) der AfD-Fraktion.

Mit der eGK könnten administrative und medizinische Daten bereitgestellt werden. Insbesondere mit der elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Medikationsplan und den elektronischen Notfalldaten könnten Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung entscheidend verbessert werden. Doppeluntersuchungen würden vermieden, Behandlungsrisiken besser erkannt. Für das elektronische Rezept (E-Rezept) ist den Angaben zufolge eine stufenweise Einführung vorgesehen. In der ersten Stufe gehe es um die Übermittlung und Verarbeitung von Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Weitere Arten von Verordnungen werden später auf das E-Rezept umgestellt, darunter solche über Betäubungsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Spezifikationen der Gesellschaft für Telematik (gematik) würden laufend im Sinne der Anforderungen weiterentwickelt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 325/2022