Berufspolitik - 10. Februar 2022

Elektronisches Hinterlegungsverfahren: BRAK regt Ergänzungen an

BRAK, Mitteilung vom 09.02.2022

Bayern plant, sein Hinterlegungsgesetz für den elektronischen Rechtsverkehr zu öffnen. Die BRAK begrüßt dies und gibt Anregungen, um Medienbrüche zu beseitigen.

Im Zivil- und Strafverfahren ist in verschiedenen Konstellationen die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Urkunden vorgesehen. Beispiele hierfür sind Zahlungen an unbekannte Gläubiger, Sicherheitsleistungen oder Haftkautionen. Die Hinterlegungsgründe sind im Bundesrecht geregelt, zuständig für Hinterlegungsstellen und -verfahren sind jedoch die Länder. Bayern regelt in seinem Hinterlegungsgesetz von 2010 das im wesentlichen schriftlich ausgestaltete Verfahren.

Mit dem Gesetzentwurf sollen nunmehr die Grundlagen für ein elektronisches Hinterlegungsverfahren geschaffen werden. Da die Hinterlegungsstellen in Bayern bei den Zivilabteilungen der Amtsgerichte verortet sind, orientiert sich der Vorschlag an den Vorschriften der ZPO für den elektronischen Rechtsverkehr.

Die BRAK begrüßt das Vorhaben. Dadurch sei für die Anwaltschaft sichergestellt, dass sie zum Einreichen elektronischer Dokumente das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nutzen könne.

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Nachweise als elektronische Dokumente eingereicht werden können, wenn sie in elektronischer Form errichtet wurden und sofern sie nicht im Original oder in besonderer Form vorzulegen sind. Dies sieht die BRAK kritisch: So komme es weiterhin zu Medienbrüchen, weil die Verfahrensordnungen nach wie vor verlangen, dass Originale eingereicht werden. Aus Sicht des elektronischen Rechtsverkehrs sieht sie hier dringenden Änderungsbedarf. Sie regt an, die Vorlage eingescannter Originaldokumente ausreichen zu lassen, sofern die Anwältin oder der Anwalt versichert, dass ihr bzw. ihm das Original vorliegt und das Gericht die Möglichkeit hat, die Vorlage des Originals nachzufordern. Einige Gerichte würden dies bereits jetzt pragmatisch so handhaben, es fehle aber an einer Rechtsgrundlage.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 3/2022