OLG Köln, Pressemitteilung vom 20.01.2020
Am 20.01.2020 begannen vier Zivilsenate des Oberlandesgerichts Köln die Arbeit mit der elektronischen Akte. Nach erfolgreichen Pilotversuchen bei erstinstanzlichen Gerichten des Bezirks wird damit nun auch am Kölner Berufungsgericht mit der „führenden“ elektronischen Gerichtsakte gearbeitet. Das bedeutet, dass in den betroffenen Verfahren alle neu eingehenden Schriftstücke nur noch elektronisch bearbeitet werden. Rechtsanwälte haben schon seit längerem die Möglichkeit, ihre Schriftsätze elektronisch einzureichen. Schreiben auf Papier werden in diesen Verfahren eingescannt. Auch die Unterschrift der Richterinnen und Richter unter Urteile gibt es dann nicht mehr. Sie wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur mit PIN-Code ersetzt.
Die ausgewählten Senate sind neben allgemeinen Verfahren zuständig u. a. für Wettbewerbs- und Urheberrecht, internationales Kaufrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Auch bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf und Hamm pilotieren ausgewählte Senate die elektronische Akte in Zivilsachen.