EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.10.2024
Für Personen, die in den Schengen-Raum einreisen und von dort ausreisen, hat die EU-Kommission die Verwendung digitaler Reisedokumente und eine neue EU-App für digitales Reisen vorgeschlagen. Die neuen Vorschriften sollen das Reisen in den und innerhalb des Schengen-Raums einfacher und sicherer machen. Die Digitalisierung und die Verwendung der App sind freiwillig.
Vizepräsidentin Věra Jourová sagte dazu am 08.10.2024 in Straßburg: „Der Vorschlag zur Digitalisierung von Reisepässen und Personalausweisen ebnet den Weg für ein nahtloseres und sichereres Reiseerlebnis. Er ermöglicht es Reisenden, sich reibungsloser und schneller in der EU zu bewegen. Wir wissen, dass dies von vielen Europäern als Vorteil unserer Union angesehen wird.“
Sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger werden beim Überschreiten der EU-Außengrenzen systematischen Kontrollen unterzogen. Derzeit werden diese Kontrollen physisch an Grenzübergangsstellen durchgeführt. Allein im Jahr 2023 wurden fast 600 Millionen Grenzübertritte verzeichnet. Daher ist es notwendig, die Grenzkontrollen zu beschleunigen und ein reibungsloseres Reisen zu gewährleisten. Gleichzeitig wird gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass jeder einzelne Reisende kontrolliert wird.
Neue Vorschriften zur Einführung digitaler Pässe und Personalausweise
Digitale Reisedokumente sind eine digitale Version der in Pässen und Personalausweisen gespeicherten Daten. Die Daten umfassen Informationen, die im Chip des Passes oder Personalausweises enthalten sind, einschließlich des Gesichtsbildes des Inhabers, jedoch nicht des Fingerabdrucks. Ein digitales Reisedokument kann auf einem Mobiltelefon gespeichert werden. Es ist für Reisende völlig freiwillig, die digitale Version ihrer Dokumente kostenlos anzufordern oder zu verwenden.
Dies wird:
- Reibungslosere und schnellere Grenzübertritte für Reisende ermöglichen: Sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger können ihre digitalen Reisepässe oder Personalausweise vor der Reise für eine Vorab-Grenzkontrolle bei Reisen in die oder aus der EU einreichen.
- Erleichterung der Freizügigkeit und Verringerung des Verwaltungsaufwands für EU-Bürger: Die Mitgliedstaaten können EU-Bürgern die Verwendung digitaler Personalausweise zur Registrierung und Identifizierung gestatten. Sie könnten beispielsweise bei der Anmeldung bei nationalen Behörden für den Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat oder zur Erleichterung des Zugangs zu elektronischen Identifizierungssystemen verwendet werden.
- Verbesserung der Effizienz von Grenzkontrollen: Dank der Vorabkontrollen, die durch digitale Reisedokumente ermöglicht werden, können die Grenzschutzbehörden ihre Zeit und Ressourcen auf die Aufdeckung von grenzüberschreitenden Straftaten und Schleusung von Migranten konzentrieren.
- Verbesserung der Sicherheit im Schengen-Raum: Digitale Reisedokumente erleichtern es den Behörden, die Echtheit und Unversehrtheit von Reisedokumenten zu überprüfen, und erschweren es Betrügern, gefälschte Dokumente zu verwenden oder unentdeckt Grenzen zu passieren.
Die EU-Anwendung für digitales Reisen
Die EU-Anwendung „Digital Travel“ wird von der Kommission mit Unterstützung von eu-LISA, der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen, entwickelt und auf EU-Ebene eingeführt. Die Anwendung wird allen EU- und Nicht-EU-Bürgern mit einem biometrischen Reisepass oder einem EU-Personalausweis zur Verfügung stehen, die in den Schengen-Raum einreisen oder diesen verlassen.
Dank der EU-Anwendung „Digital Travel“ können Reisende
- digitale Reiseunterlagen unter Verwendung ihres Reisepasses oder, im Falle von EU-Bürgern, ihres Personalausweises erstellen
- Reisepläne und -dokumente vorab bei den Grenzbehörden einreichen und so die Wartezeiten an den Grenzübergängen verkürzen, da die meisten Kontrollen bereits im Voraus durchgeführt werden.
- Sicherstellen, dass ihre Daten geschützt sind: Die Anwendung benötigt die Zustimmung des Benutzers, bevor personenbezogene Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die Grenzbehörden umfassend in den Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datenschutz schulen, bevor sie ihnen den Zugriff auf die Daten gestatten.
Die digitale Reiseanwendung der EU wird ab 2030 verfügbar sein. Damit wird es möglich sein, die digitalen Reiseunterlagen in der Europäischen digitalen Identitätsbrieftasche zu speichern.
Nächste Schritte
Der Rat und das Europäische Parlament müssen nun eine Einigung über die Vorschläge erzielen. Nach der Annahme werden die App und die erforderlichen technischen Standards entwickelt.
Quelle: Europäische Kommission