Klimapolitik - 15. November 2019

Einigung über die Kennzeichnung von Reifen zwecks Energieeinsparung

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.11.2019

Am 13.11.2019 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung über eine europäische Kennzeichnung von Reifen erzielt. Mit den neuen Vorschriften wird die Reifenkennzeichnung in der EU verbessert und gestärkt. Die Verbraucher können somit fundiertere Entscheidungen treffen und es werden Energieeinsparungen erzielt, die der Stilllegung von jährlich 4 Millionen Fahrzeugen im Straßenverkehr in der EU entsprechen.

Der für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar Miguel Arias Cañete erklärte:“Erstmals wird auch bei unserer Fahrweise auf Energieeffizienz geachtet! Durch den Umstieg auf die energieeffizientesten Reifen können die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihren Kraftstoffverbrauch deutlich senken, Geld sparen und die Umwelt schonen. Dies ist der europäische Weg zu wirklicher Energieversorgungssicherheit und echtem Klimaschutz: Indem wir in allen Bereichen unseres Lebens energieeffizienter handeln, können wir unsere Energierechnungen senken und unsere Abhängigkeit von teuren Energieeinfuhren verringern. Wir steigern auf diese Weise die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, schaffen Arbeitsplätze und machen die europäische Wirtschaft nachhaltiger.“

Am 17. Mai 2018 hat die Kommission als Teil des Pakets für saubere Mobilität die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Reifen vorgeschlagen. Durch die neuen Vorschriften wird die Kennzeichnung von Reifen besser sichtbar, zukunftstauglicher und genauer. Durchsetzung und Marktüberwachung werden verbessert, und die Skalen auf den Etiketten werden aktualisiert, um bestmögliche Informationen zu liefern. Das neue, modernere Design wird an dasjenige des bekannten EU-Energielabels angeglichen, wobei die ursprüngliche Größe und die Piktogramme, die den Verbrauchern gut bekannt sind, beibehalten werden.

Nächste Schritte

Nach der politischen Einigung muss die Verordnung nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Sobald die beiden gesetzgebenden Organe in den kommenden Monaten ihre Zustimmung zu der aktualisierten Verordnung gegeben haben, wird diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sie tritt 20 Tage danach in Kraft. Die neue Verordnung gilt ab dem 1. Mai 2021.