DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 13.06.2025
Der Rat für Justiz und Inneres hat am 12.06.2025 seine allgemeine Ausrichtung zur geplanten EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die anstehenden Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament.
Mit der angestrebten Harmonisierung nationaler Insolvenzregime soll der EU-Binnenmarkt für grenzüberschreitende und ausländische Investoren attraktiver und rechtlich planbarer werden.
Wesentliche Elemente des Kompromisstextes sind:
- Pre-Pack-Verfahren (Titel IV)
Der Richtlinienvorschlag sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten künftig ein Pre-Pack-Mechanismus verfügbar sein solle. Dabei wird der Verkauf eines Unternehmens(-teils) bereits vor der formellen Insolvenzeröffnung vorbereitet. Der Kompromiss versucht mehr Flexibilität bei der Umsetzung zu schaffen – so können die Mitgliedstaaten etwa vorsehen, dass der Verkauf öffentlich ausgeschrieben oder durch die Gläubiger genehmigt werden muss.
Auch die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, laufende Verträge (executory contracts) automatisch auf den Käufer zu übertragen, wurde etwas entschärft: Mitgliedstaaten können das Einverständnis des Vertragspartners verlangen oder diesem ein Kündigungsrecht innerhalb von drei Monaten einräumen. - Gläubigerausschüsse (Titel VII)
Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Gläubigerausschüsse eingerichtet werden, mit der Möglichkeit, deren Einsatz nur auf große Unternehmen zu beschränken. Die Mitgliedstaaten sollen dem Text zufolge aber auch Ausnahmen vorsehen können, etwa wenn Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stünden. - Finalbestimmungen (Titel IX)
Die Schlussbestimmungen beinhalten nun die Einführung einer temporären Ausnahmeklausel, bei der Mitgliedstaaten bei außergewöhnlichen wirtschaftlichen Störungen zeitlich begrenzt von einigen Bestimmungen der Richtlinie abweichen können. - Nicht übernommen – Kleinstunternehmen (Titel VI)
Der ursprünglich vorgesehene vereinfachte Abwicklungsrahmen für insolvente Kleinstunternehmen wurde aus dem Kompromiss gestrichen. Hier überwogen Bedenken hinsichtlich Praktikabilität und möglicher Konflikte mit nationalen Verfahren.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel