Gesetzentwurf - 28. September 2020

Einheitlicher Patentschutz in Europa

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht vorgelegt (19/22847). Das Gesetz enthält dem Entwurf zufolge die Zustimmung zu dem Übereinkommen und dem Protokoll zum Übereinkommen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unter Beachtung der qualifizierten Mehrheit gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Übereinkommen bildet laut Entwurf den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung 1016/2020