Arbeitsrecht - 13. August 2021

Einheitliche Arbeitszeiterfassung noch nicht in Sicht

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.08.2021

Im Jahr 2019 wurden von der Gewerbeaufsicht insgesamt 151.096 Besichtigungen in 61.864 Betrieben zur Kontrolle der Arbeitszeitgesetze durchgeführt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/31886) auf eine Kleine Anfrage (19/31685) der Linksfraktion. Die Frage, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 hat, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ein verlässliches System der Arbeitszeiterfassung zu etablieren, werde von Sachverständigen und innerhalb der Bundesregierung derzeit noch kontrovers diskutiert, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 954/2021