EU-Digitalstrategie - 29. Juli 2020

eIDAS-Überarbeitung gestartet

In der EU-Digitalstrategie (19.02.2020) wurde die Überarbeitung der eIDAS-Verordnung angekündigt, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Vorteile auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten für alle Europäer zu fördern. Hierzu hat die die EU-Kommission am 23.07.2020 eine Folgenabschätzung veröffentlicht. Am 24.07.2020 hat die EU-Kommission ebenso den Konsultationsprozess zur Überprüfung der eIDAS-Verordnung gestartet. Bis […]

In der
EU-Digitalstrategie
(19.02.2020) wurde die Überarbeitung der eIDAS-Verordnung angekündigt, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Vorteile auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten für alle Europäer zu fördern. Hierzu hat die die EU-Kommission am 23.07.2020 eine Folgenabschätzung veröffentlicht. Am 24.07.2020 hat die EU-Kommission ebenso den Konsultationsprozess zur Überprüfung der eIDAS-Verordnung gestartet. Bis zum 02.10.2020 haben Stakeholder Zeit, um sich an der Konsultation zu beteiligen. Der Konsultationsfragebogen findet sich
hier
.

Hinsichtlich der Überarbeitung der eIDAS-Verordnung schlägt die EU-Kommission drei Policy-Optionen vor:

  1. Die Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden eIDAS-Rahmens, um Kohärenz, Konsistenz und Interoperabilität zu verbessern. Verabschiedung zusätzlicher Durchführungsrechtsakte und Leitlinien (z. B. zur Identitätsprüfung bei der Ausstellung qualifizierter Zertifikate) zur Anwendung spezifischer Bestimmungen der eIDAS-Verordnung;
  2. Die Erweiterung des Geltungsbereichs der eID-Regulierung im Rahmen von eIDAS auf den Privatsektor, insbesondere durch die Einführung neuer Vertrauensdienste für die Identifizierung, Authentifizierung und für die Bereitstellung von Attributen, Beglaubigungen und Bescheinigungen.
  3. Die Einführung eines europäischen Systems der digitalen Identität (EUid), welches den Bürgern den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten ermöglicht, wenn eine Identifizierung erforderlich ist. Die Verwendung von EUid wäre freiwillig. Die Einführung von Anforderungen an Online-Dienstanbieter, EUid zu akzeptieren/anzuerkennen, sowie Anforderungen an die Mitgliedstaaten, die allgemeine Verfügbarkeit und den Zugang zu eID zu gewährleisten und die Notifizierung nationaler eID-Systeme im Rahmen von eIDAS verbindlich vorzuschreiben, werden in Betracht gezogen.

Die größten wirtschaftlichen Auswirkungen verspricht sich die EU-Kommission von der Kombination aller drei Optionen: Korrektur der Schwächen der eIDAS-Verordnung, Ausweitung ihrer Reichweite auf den Privatsektor und Schaffung einer allgemein akzeptierten EUid.

Ein Legislativvorschlag wird für das letzte Quartal 2020 erwartet.