EU-Recht - 27. Dezember 2024

EFRAG veröffentlicht freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU (VSME)

DATEV eG Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 18.12.2024

EFRAG hat der EU-Kommission am 17.12.2024 den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU (VSME) einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer sog. Basis for conclusions übermittelt. Alle Dokumente sind hier abrufbar.

KMU werden heute mit zahlreichen nicht standardisierten und teils auch sehr umfangreichen ESG-Fragebögen durch ihre Geschäftspartner in der Lieferkette oder von Banken und Investoren adressiert. Mit Hilfe des freiwilligen Standards können sie künftig auf diese Anfragen reagieren und ihre Nachhaltigkeitsinformationen in einer standardisierten Form offenlegen. Ferner zielt der VSME darauf ab, KMU bei der unkoordinierten Datenabfrage durch große berichtspflichtige Unternehmen (, die sich im Anwendungsbereich der CSRD befinden,) zu entlasten.

Der freiwillige KMU-Standard besteht aus

  • einem Basismodul, das als Einstieg (Zielinhalt für Kleinstunternehmen und stellt eine Mindestanforderung für andere KMU dar) dient. Es ist Voraussetzung für die Anwendung des comprehensive Moduls;
  • einem sog. comprehensive Modul, das über das Basismodul hinaus zusätzliche Datenpunkte enthält, die von Banken, Investoren oder großen Unternehmen abgefragt werden können;
  • einem Anhang, der u. a. Begriffsdefinitionen oder Hintergrundinformationen für Finanzmarktteilnehmer, die Nutzer der durch den VSME offengelegten Informationen sind, enthält.

KMU haben die Möglichkeit, sich dafür zu entscheiden, nur das Basismodul auszufüllen oder es ggf. um das comprehensive Modul zu ergänzen. Zu berichtende ESG-Informationen werden anhand des sog. if applicable Prinzips, d.h. wenn für ein Unternehmen „zutreffend“ (keine Wesentlichkeitsanalyse), ermittelt. Je nach Tätigkeit können Unternehmen weitere Informationen offengelegen, die nicht im VSME vorgesehen, aber für bestimmte Branchen üblich/spezifisch (z.B. Scope 3 Emissionen) sind.

KMU können den Nachhaltigkeitsbericht öffentlich zugänglich machen: entweder in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts (falls aufzustellen) oder andernfalls als separates Dokument.

Während der Erarbeitung des VSME haben Stakeholdern gefordert, den VSME durch digitale Online-Tools und zusätzliches Unterstützungsmaterial/Leitlinien zu ergänzen. EFRAG hat angekündigt, in 2025 eine Reihe von Initiativen zu ergreifen, wie z. B. die Herausgabe von Leitfäden und Lehrmaterial, Sensibilisierungsveranstaltungen oder das Monitoring neuer Instrumente und Plattformen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel