BMJV, Pressemitteilung vom 26.03.2020
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben am 26.03.2020 ein Eckpunktepapier für eine Novellierung des deutschen Namensrechts veröffentlicht. Es handelt sich um die Ergebnisse der gemeinsam von beiden Ministerien 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus Justiz, Forschung und Verwaltung.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich ist. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung. Dies ist in vielen anderen europäischen Ländern bereits der Fall.
In einem Eckpunktepapier haben die Expertinnen und Experten nun Vorschläge für eine umfassende Reform des deutschen Namensrechts formuliert:
- Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen Gesetzen. Die Zuständigkeit für namensrechtliche Fragen ist zwischen dem Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt.
- Namensänderungen sollen erleichtert und die Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert werden. Vorgeschlagen wird beispielsweise, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zuzulassen. Dies ist ein Wunsch, den viele Eltern und Ehepaare hegen.
Die Vorschläge sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden. Die Bundesregierung will in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.
In der Arbeitsgruppe wirkten der Richter am BGH Dr. André Botur (XII. Zivilsenat), Prof. Dr. Anatol Dutta (Universität München), Prof. Dr. Tobias Helms (Universität Marburg), Richter am VGH Matthias Hettich (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg), Verwaltungsdirektor Karl Krömer (Leiter des Standesamts Augsburg), Prof. Dr. Katharina Lugani (Universität Düsseldorf) sowie Prof. Dr. Claudia Mayer (Universität Regensburg) mit.
- Das Eckpunktepapier finden Sie auf der Homepage des BMJV.