EU-Recht - 27. Januar 2020

E-Evidence – Gemeinsame Erklärung zu Rechtsdurchsetzung einerseits und Schutz der Grundrechte andererseits

BRAK, Mitteilung vom 24.01.2020

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), in dem die Bundesrechtsanwaltskammer Mitglied ist, hat sich in einer Gemeinsamen Erklärung vom 6. Januar 2020 zusammen mit anderen Organisationen wie dem Bitkom e.V. für die Einhaltung grundrechtlicher Standards im Zusammenhang mit der E-Evidence-Gesetzgebung ausgesprochen.

Die Organisationen rufen die EU-Organe dazu auf, eine angemessene Balance zwischen dem Ausbau der Möglichkeiten von Rechtsdurchsetzungsbehörden, an Beweismittel zu gelangen und dem Schutz der Grundrechte zu beachten. Die in der Verordnung vorgesehenen Instrumente erforderten angemessene Schutzmechanismen, um Bürger und Unternehmen zu schützen. Die Organisationen begrüßen den Berichtsentwurf, den Birgit Sippel, MEP (S&D; Deutschland) im November im EP vorgestellt hat. Dieser habe bereits signifikante Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag enthalten. Die Organisationen hoffen, dass mit dem endgültigen Bericht des EP noch weitere Fortschritte erzielt werden.

Die Unterzeichner vertreten Millionen von User, tausende europäische und internationale Unternehmen und mehr als eine Million Rechtsanwälte, die alle von der neuen Verordnung betroffen sein werden. Die BRAK hatte bereits in ihrer Stellungnahme im September 2018 auf zahlreiche grundrechtliche und rechtsstaatliche Probleme in dem Verordnungsvorschlag hingewiesen.