EU-Recht - 6. April 2022

e-CODEX-Verordnungsvorschlag angenommen

BRAK, Mitteilung vom 01.04.2022

Das Europäische Parlament hat am 24. März 2022 das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen über die sog. e-CODEX-Verordnung angenommen. Diese soll den Austausch von Informationen und Dokumenten in grenzüberschreitenden Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen.

Der Verordnungstext zielt darauf ab, die Datenübermittlung sicherer zu machen und den Zugang zur Justiz für die Bürger zu verbessern. Der Einigungstext sieht einige Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission vor.

Dem e-CODEX-System wird bei der Durchführung der Verordnung zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen Bedeutung zukommen, da es für den entsprechenden Austausch genützt werden soll. Nun muss noch der Rat den Text förmlich annehmen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 6/2022