Corona-Krise - 5. November 2020

Drittes Anti-Corona-Paket

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.11.2020

Zur Bewältigung der Corona-Krise soll im Bundestag ein drittes Bevölkerungsschutzpaket verabschiedet werden. Die Regelungen berücksichtigen neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. Zugleich beinhaltet die Vorlage der Regierungsfraktionen (19/23944) von Union und SPD eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten.

Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts angesichts der länger andauernden Pandemielage zu entsprechen, sei eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Und weiter: Mit der Benennung nicht abschließender Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen gebe der Gesetzgeber in Ausübung seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor.

Mit der Novelle werden auch kommende Impfprogramme vorbereitet. So sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Die zugrunde liegende Rechtsverordnung kann Regelungen zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann künftig eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.

Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.

(…)

Das Bevölkerungsschutzgesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1198/2020