Verbraucherschutz - 11. Dezember 2020

Dringender Appell der BRAK: Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht nicht beschließen!

BRAK, Mitteilung vom 12.10.2020

In einem an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder gerichteten Schreiben hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels eindringlich darum gebeten, den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften nicht in der Sitzung des Bundesrats am 18.12.2020 zu beschließen. Hintergrund sind die massiven Bedenken, welche die BRAK gegen das Vorhaben hat.

Ihre Bedenken hat die BRAK bereits in Stellungnahmen zu Referentenentwurf und Regierungsentwurf deutlich gemacht. Wessels betont, dass die BRAK zwar das Ziel grundsätzlich unterstütze, überhöhte Inkassogebühren einzudämmen. Dieses Ziel werde jedoch durch das vorliegende Gesetz nicht ansatzweise erreicht, es schwäche vielmehr Anwaltschaft und Verbraucherschutz massiv, indem es die durch Berufspflichten gebundene, unabhängige Anwaltschaft mit gewerblicher Inkassotätigkeit gleichsetze. Zudem werden übersehen, dass Rechtsanwälte nicht die Ursache missbräuchlicher Inkassotätigkeiten seien, sondern im Gegenteil vor allem Teil des Schutzkonzeptes vor missbräuchlichen Inkassoforderungen.

Um Rechtsklarheit für Verbraucher zu schaffen, fordert die BRAK eine eigenständige Gebührenordnung für Inkassodienstleister. Sie kritisiert zudem die geplanten Darlegungs- und Informationspflichten, die aus ihrer Sicht geeignet sind, das unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant nachhaltig zu beeinträchtigen und dem Rechtsanwalt zudem von Gesetzes wegen einen Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen zuzumuten.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 22/2020