Arbeitsrecht - 17. Oktober 2019

Dokumentationspflichten von Arbeitszeiten – Keine Unterstützung für Bundesrats-Idee

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.10.2019

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, die Dokumentationspflichten der Arbeitszeiten im Mindestlohngesetz, im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu verschärfen. Das schreibt sie in ihrer Unterrichtung (
19/14089
) als Gegenäußerung der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz (
19/13958
) der Bundesregierung. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Beginn der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar nach Arbeitsaufnahme aufzuzeichnen, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollten jeweils noch am selben Tag dokumentiert werden. Die Bundesregierung halte eine solche „punktuelle Sonderlösung“ nicht für zielführend, schreibt sie nun in der Unterrichtung. Eine Änderung von Stammgesetzen, die auf eine einzelne Branche begrenzt ist, erhöhe „die Gefahr ungewollter Rückschlüsse in Bezug auf andere Branchen“, so die Begründung der Regierung.