EU-Recht - 24. Februar 2022

Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in der EU: BRAK begrüßt Verordnungsvorschlag

BRAK, Mitteilung vom 23.02.2022

Mit einer Verordnung will die Europäische Kommission die justizielle Zusammenarbeit in Europa digitalisieren und den Zugang zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen verbessern. Zu dem Entwurf hat die BRAK im Detail Stellung genommen.

Der Verordnungsvorschlag zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit – COM(2021) 759 final – ist Teil des Legislativpakets der Europäischen Kommission zur Digitalisierung der Justiz. Er soll unter anderem den rechtlichen Rahmen für die elektronische Übermittlung von Dokumenten zwischen natürlichen Personen, Behörden und Gerichten festlegen. Zudem enthält er Regelungen zur Nutzung von Videokonferenzen und elektronischen Vertrauensdiensten sowie zu Videoanhörungen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen sowie in Strafsachen.

Die BRAK begrüßt im Interesse der Anwaltschaft und ihrer Mandantinnen und Mandanten die weitere Digitalisierung und Fortentwicklung auch des grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehrs. Er könne, bei Beachtung aller Aspekte einer umfassenden Sicherheit, die Effizienz der Rechtsdurchsetzung nachhaltig und sichtbar steigern. Voraussetzung hierfür ist aus Sicht der BRAK zwingend eine sichere, funktionsfähige und kompatible IT-Infrastruktur. Insbesondere solle bei der Herstellung der Interoperabilität sichergestellt werden, dass die bereits existierenden oder im Aufbau begriffenen mitgliedstaatlichen IT-Systeme auf dem Gebiet des Justizwesens einschließlich der jeweils verwendeten Standards (z. B. des OSCI-Standards in Deutschland) und Verschlüsselungstechniken weiterhin einsatzfähig bleiben, so dass keine komplexen Neuentwicklungen in den Mitgliedstaaten erforderlich werden.

Anhörungen mittels Videokonferenz sind aus Sicht der BRAK zu begrüßen. Denn Videokonferenzen ermöglichten effektiven Rechtsschutz; dies habe die Pandemie deutlich gezeigt. Auf nationaler Ebene hat sich die BRAK deshalb bereits zuvor für eine intensivere Nutzung virtueller Verhandlungen ausgesprochen. Auch EU-weit bestehe berechtigterweise ein dringendes Bedürfnis, virtuell zu verhandeln.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 4/2022