EU-Recht - 9. Dezember 2021

Digitalisierung der Justiz: Vorläufige Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament über e‑CODEX

Rat der EU, Pressemitteilung vom 08.12.2021

Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 8. Dezember 2021 eine vorläufige Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung über das e‑CODEX-System erzielt. Das Hauptziel dieses Systems besteht darin, die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen den Zugang zum Recht zu erleichtern.

Nur mit einem modernen Justizsystem, das auch in Krisenzeiten standhalten kann, lässt sich das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zur Justiz und auf ein faires Verfahren gewährleisten. Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Damit wird das e‑CODEX-System zum digitalen Rückgrat der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der EU. Die e‑CODEX-Verordnung wird ein tragfähiges System bieten, das sicherstellt, dass Justizbehörden in grenzüberschreitenden Verfahren einfach und rasch miteinander kommunizieren können. Dies war eine der Prioritäten des slowenischen Vorsitzes, und wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, rasch eine Einigung über den Kompromisstext zu erzielen.

Marjan Dikaučič, slowenischer Justizminister

Mit der Digitalisierung der Justiz soll der Zugang zur Justiz erleichtert, die Gesamteffizienz verbessert und die Widerstandsfähigkeit der Justizsysteme in Krisenzeiten wie der COVID‑19-Pandemie gewährleistet werden. Das e‑CODEX-System (Kommunikation via Online-Datenaustausch im Rahmen der E‑Justiz) ist ein wichtiges technologisches, digitales Instrument zur Modernisierung der Kommunikation im Kontext der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit.

Mit e‑CODEX wird die Interoperabilität der von den Justizbehörden verwendeten IT‑Systeme sichergestellt. So können verschiedene nationale E‑Justiz-Systeme miteinander vernetzt werden, um fallbezogene Daten in Zivil- und Strafsachen auszutauschen.

Das System ist seit mehreren Jahren in Entwicklung und wird derzeit noch von einem Konsortium von Mitgliedstaaten und anderen Organisationen verwaltet. Der Kompromiss sieht vor, dass die Verwaltung von e-Codex auf eu‑LISA übertragen wird, um einen tragfähigen, dauerhaften Rechtsrahmen für das System zu schaffen.

Die Agentur soll die Verantwortung für das e‑CODEX-System frühestens am 1. Juli 2023 und spätestens am 31. Dezember 2023 übernehmen. Mit dem vorläufigen Text werden Bestimmungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz, Einzelheiten zur Governance und Verwaltungsstruktur innerhalb von eu‑LISA sowie Möglichkeiten für Beiträge der Mitgliedstaaten zur Weiterentwicklung des e‑CODEX-Systems eingeführt.

Weiteres Vorgehen

Die vorläufige Einigung muss vom Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor sie das formelle Annahmeverfahren durchläuft.

Hintergrund

Das e‑CODEX-System besteht aus einer Reihe von Softwarekomponenten, die die Verbindung zwischen nationalen Systemen ermöglichen. So können Nutzer (zuständige Justizbehörden, Angehörige der Rechtsberufe sowie Bürgerinnen und Bürger) Dokumente, amtliche Formulare, Beweismittel oder sonstige Informationen rasch und sicher elektronisch versenden und empfangen. Somit können mit e‑CODEX interoperable und sichere dezentrale Kommunikationsnetze zwischen nationalen IT‑Systemen zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen aufgebaut werden. Mit e‑CODEX werden beispielsweise bereits das System für den digitalen Austausch elektronischer Beweismittel sowie der Austausch in Bezug auf Europäische Ermittlungsanordnungen und Rechtshilfe im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen unterstützt.

Quelle: Rat der EU